Förderbeitrag für Kulturschaffende ist wieder ausgeschrieben

Der Kanton Glarus fördert ausgewiesene Kulturschaffende jährlich mit einem Förderbeitrag. Glarner Künstlerinnen und Künstler aller Sparten sind eingeladen, sich bis am 18. Oktober für den Förderbeitrag 2022 zu bewerben.



Mitteilung Departement Bildung und Kultur (zvg)
Mitteilung Departement Bildung und Kultur (zvg)

Der Förderbeitrag soll für eine gewisse Zeit den Erwerbsdruck von Kulturschaffenden reduzieren, damit sie gezielt an einem bestimmten Projekt arbeiten oder ihre schöpferischen Fähigkeiten vertiefen und weiterbilden können. Der Beitrag soll einerseits kulturelles Schaffen und das Entstehen neuer Werke fördern. Anderseits soll er Kulturschaffende, deren bisherige Arbeit eine besondere Begabung und überzeugende Qualität aufweist, bei der weiteren Entfaltung ihrer kreativen Möglichkeiten und Vorstellungen unterstützen. Als Förderbeitrag kann der Regierungsrat jährlich einen Beitrag von maximal 25 000 Franken vergeben.

Wer kann einen Förderbeitrag erhalten?

Für den Förderbeitrag können sich Kulturschaffende bewerben, die einen engen Bezug zum Kanton Glarus haben (z. B. Glarner Bürger sind, seit fünf Jahren im Kanton Glarus gesetzlichen Wohnsitz haben, zu einem früheren Zeitpunkt mehrere Jahre im Kanton gewohnt haben) und in einem der folgenden Bereiche bereits professionelle Leistungen erbracht haben: wissenschaftliche Forschung, bildende und angewandte Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Theater, Film, Foto oder Video. Ausdrücklich zur Bewerbung eingeladen sind auch Kulturschaffende, die sich in früheren Jahren mit einem Projekt beworben haben, das nicht berücksichtigt werden konnte.

Die Begutachtung der eingereichten Dossiers erfolgt durch die Kommission zur Förderung des kulturellen Lebens. Nach Abschluss des geförderten Projekts oder spätestens nach einem Jahr legen die Empfänger eines Förderbeitrags dem Kulturbeauftragten einen Schlussbericht vor.

Ausschreibung und Termin

Das Dossier mit untenstehenden Angaben muss bis 18. Oktober 2021 eingereicht werden beim Departement Bildung und Kultur, Fachstelle Kulturförderung, Gerichtshausstrasse 25, 8750 Glarus:

  • Personalien; Angabe des Kantonsbürgerrechts bzw. Dauer des Wohnsitzes im Kanton.
  • Ausbildung; knappe Dokumentation des bisherigen künstlerischen Schaffens; gegebenenfalls bisherige Werkbeiträge und Preise.
  • Beschrieb und Budget des Projektes, für dessen Realisierung um einen Förderbeitrag ersucht wird.