Förderung der politischen Partizipation: Verordnungsänderung geht in die Vernehmlassung

Die Landsgemeinde 2025 stimmte einer Vorlage zu, die eine Teilnahme des Stimmvolks an Landsgemeinden und Gemeindeversammlungen vereinfachen und verbessern soll. Die Änderungen bedürfen einer Ausführung auf Verordnungsstufe, welche der Regierungsrat nun in die Vernehmlassung schickt.



Das Landsgemeindememorial auf Papier, hier die Ausgabe 1906, wird neben der digitalen Publikation auch künftig angeboten • (Foto: Staatskanzlei)
Das Landsgemeindememorial auf Papier, hier die Ausgabe 1906, wird neben der digitalen Publikation auch künftig angeboten • (Foto: Staatskanzlei)

Die Landsgemeinde 2025 hat einer Vorlage zugestimmt, die mit einer Reihe von Massnahmen dem Ziel nachgeht, die Teilnahme des Stimmvolks an politischen Prozessen zu verbessern (s. Landsgemeindeplattform). Eine Projektgruppe aus Mitgliedern der Staatskanzlei sowie Vertreterinnen und Vertretern der drei Gemeinden hat ein entsprechendes Rechtsetzungsprojekt ausgearbeitet. Um die Änderungen praktisch umsetzen zu können, muss die Verordnung über die politischen Rechte angepasst werden. Der Regierungsrat schickt die Änderungen in die Vernehmlassung. Inhaltlich geht es dabei vor allem um die Möglichkeit des freiwilligen Verzichts auf die Zustellung des Landsgemeindememorials, die erleichterte Teilnahme sowie die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen. 

Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. November 2025. Die Unterlagen sind auf der Website des Kantons Glarus publiziert.