Förderung von Energieeffizienz und neuen Energietechnologien

Ein Grossteil des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen im Kanton Glarus entfallen auf den Gebäudebereich. Der Kanton ist deshalb gemeinsam mit dem Bund bestrebt, den Energieverbrauch weiter zu senken.



Förderung von Energieeffizienz und neuen Energietechnologien

Mit diesem Ziel werden für energetisch sinnvolle Massnahmen bei Modernisierungen von Gebäuden und zur Steigerung der Energieeffizienz verschiedene Förderbeiträge ausgerichtet.

Das Gebäudeprogramm


Das nationale «Gebäudeprogramm» leistet Beiträge an die wärmetechnische Modernisierung von Gebäudeteilen (Wand, Dach, Boden und Fenster) bei Wohn-, Dienstleistungs- und öffentlichen Bauten. Das schweizweit gültige Förderprogramm wird aus der CO2-Abgabe finanziert, die auf fossile Energieträger erhoben wird. Der Kanton unterstützt diese Sanierungsmassnahmen mit namhaften Zusatzbeiträgen aus dem kantonalen Energiefonds. Neu soll auch die Sanierung von alten Schaufensterverglasungen mit einem Flächenbeitrag unterstützt werden.

GEAK – Gebäudeenergieausweis der Kantone


Der Gebäudeenergieausweis der Kantone zeigt ähnlich einer Energieetikette auf, wie viel Energie ein Gebäude im Normbetrieb benötigt und ermöglicht eine Beurteilung der energetischen Qualität. Die Erstellung eines GEAK®Plus wird im Kanton Glarus finanziell unterstützt. Bei einzelnen Förderbeiträgen kann das Fehlen des GEAK®Plus neu zu einer Reduktion der Beiträge führen. Die Reduktion der Fördersätze soll den Gebäudeeigentümer auf den Nutzen einer Gesamtschau hinweisen. Nur wer ein Gesamtkonzept für die Erneuerung eines Gebäudes hat, kann eine Sanierung in geeignete Massnahmenabfolgen unterteilen und unwirtschaftliche Massnahmen zurückstellen.

Energie-Coaching


Eine energetisch sinnvolle Gebäude-Modernisierung beginnt mit einer qualifizierten Energieberatung als Entscheidungsgrundlage. Neutrale energetische Beratungen werden im Kanton Glarus durch die akkreditierten Energie-Coaches angeboten. Der Energie-Coach ist auch in der Lage, den GEAK®Plus zu erstellen. Das Angebot wurde gestrafft und die Förderbeiträge erhöht.

Ersatz von alten Oel- und Gasheizungen sowie Elektro-Heizungen


Die bis Ende 2015 befristete Förderung für den Ersatz von Elektro-Heizungen durch Heizungen mit erneuerbaren Energiequellen wird um ein weiteres Jahr verlängert. Die Förderbeiträge werden erhöht. Mit dieser Massnahme soll der Anreiz zum Ersatz von Elektroheizungen verstärkt werden.

Neu wird für den Ersatz von bestehenden (> 10 Jahre) Öl- oder Gasheizungen durch eine Holzheizung oder eine Wärmepumpenheizung ein Förderbeitrag gewährt. Damit soll auf freiwilliger Basis erfolgen, was mit der Umsetzung der Mustervorschriften der Kantone (MuKEn 2014) bald auch in die kantonale Gesetzgebung einfliessen könnte.

Die genauen Förderbedingungen und die neuen Fördergesuche können Sie ab Januar 2016 unter www.energie.gl.ch abrufen. Auskunft erteilt die kantonale Energiefachstelle unter 055 646 64 70 oder 055 646 64 66.