Fotovoltaikanlage Muttsee-Staumauer: Pionierwerk wird bewilligt

Regierungsratssitzung 31. März • An der Staumauer des Muttsees will die Axpo Power AG auf 10 000 Quadratmetern eine Fotovoltaikanlage erstellen. Aufgrund der geplanten Leistung von zwei Megawatt ist der Regierungsrat für die energierechtliche Bewilligung zuständig. Diese wurde nun erteilt. Auf eine jährliche Abgabe wird verzichtet.



Die geplante Fotovoltaikanlage nutzt die sonnige Lage der Muttseestaumauer aus. •( Illustration: Fotowerder / Axpo)
Die geplante Fotovoltaikanlage nutzt die sonnige Lage der Muttseestaumauer aus. •( Illustration: Fotowerder / Axpo)

Die Axpo Power AG plant, an der Staumauer des Muttsees in der Gemeinde Glarus Süd eine Fotovoltaikanlage mit einer Leistung von zwei Megawatt (MW) auf einer Fläche von etwa 10 000 Quadratmetern zu erstellen. Die Baugesuchsunterlagen wurden Anfang 2020 aufgelegt; Einsprachen wurden keine erhoben.

Aufgrund der geplanten Leistung der Anlage ist der Regierungsrat für die Bewilligung zuständig. Die Standortgemeinde Glarus Süd hat bereits am 13. Februar 2020 ihre Zustimmung zum Bau der Anlage gegeben.

Blendschutz durch spezielle Solargläser

Zum Schutz der Landschaft wird die Axpo verpflichtet, spezielle Solargläser mit einer Antireflexionsschicht (texturierte Glasoberfläche) einzusetzen. Damit soll die Blendwirkung vermindert werden. Durch die Lage in einer nach Süden offenen Geländekammer ohne Einsicht von bewohnten Gebäuden und mit Wanderwegen in einem grossen Abstand ist mit einer sehr geringen Beeinträchtigung der Landschaft zu rechnen. Weitere Auflagen zum Schutz der Fauna sowie der Kantonalen Natur- und Heimatschutzkommission müssen umgesetzt werden. Die Funktion der Talsperre und deren Sicherheit darf durch die Solarnutzung nicht beeinträchtigt werden, so die Auflagen des Bundesamtes für Energie.

Bewilligung 40 Jahre gültig 

Die Gültigkeit der Bewilligung wird auf 40 Jahre nach der Inbetriebsetzung befristet, d. h. ab dem Zeitpunkt der dauernden Energieabgabe.

Verzicht auf Abgabe

Stromproduzierende Anlagen mit einer Leistung von über einem Megawatt müssen eine jährliche Abgabe an den Kanton leisten. Bisher haben nur Wasserkraftanlagen diese Grenze übertroffen. Der Regierungsrat sieht das Projekt als Pionieranlage zur Untersuchung der Winternutzung der Sonnenergie im Hochgebirge, das in solchen Dimensionen in der Schweiz erstmalig ist. Angesichts der grossen Bedeutung dieser relativ teuren Anlage für die Weiterentwicklung der Nutzung der Sonnenenergie macht der Regierungsrat von seinem Recht Gebrauch und verzichtet während der Bewilligungsdauer von 40 Jahren auf die Erhebung einer jährlichen Abgabe.

Bewilligungsgebühr

Für Kraftwerke mit einer Leistung von über 1000 Kilowatt gilt eine Bewilligungsgebühr von 30 Franken pro Kilowatt-Peak. Somit wird eine Bewilligungsgebühr von 60 000 Franken fällig. 90 Prozent der Gebühr werden ab Rechtskraft dieser Bewilligung und die restlichen 10 Prozent bei der Abnahme des Kraftwerkes sechs Monate nach der Inbetriebnahme aufgrund der Festlegung der Peak-Leistung fällig.

kWh – Kilowattstunde = Stromertrag

Kilowattstunden sind eine Masseinheit für Energie. Eine Kilowattstunde entspricht der Energie, die eine Fotovoltaikanlage mit der Leistung von 1 Kilowatt in einer Stunde erzeugen kann. Somit ist die Einheit Kilowattstunde ein Mass für den Stromertrag oder die Stromproduktion einer Photovoltaikanlage.

kWp – Kilowattpeak = Maximale Leistung

Die in der Fotovoltaik gebräuchliche Abkürzung kWp steht für das Leistungsmass Kilowatt-Peak. Es gibt an, welche Höchstleistung in Kilowatt eine Fotovoltaikanlage erbringen kann.

2 MW – zwei Megawatt

Die geplante Fotovoltaikanlage an der Muttsee-Staumauer ist auf zwei Megawatt (= 2000 Kilowatt) ausgelegt.