Fragen zur Grüngutabfuhr der Gemeinde Glarus

Die Grünen der Gemeinde Glarus erinnern an den im Jahre 2009 von der Gemeindeversammlung angenommenen Antrag zur Wiederverwertung von organischen Garten- und Küchenabfällen. Sie erwarten, dass der Gemeinderat für die Umsetzung dieses Beschlusses sorgt oder eine ihm nötig scheinende Änderung den Stimmberechtigten unterbreitet.



Fragen zur Grüngutabfuhr der Gemeinde Glarus

Organische Abfälle aus Garten und Küche sind hochwertige Rohstoffe. Sie sollten möglichst nicht verbrannt, sondern wiederverwertet werden, sei es durch Kompostierung, sei es zur energetischen Nutzung als klimafreundliches Biogas. Was an organischen Abfällen nicht in die Kehrsichtsäcke kommt, entlastet die KVA und das Portemonnaie der Einwohnerinnen und Einwohner. Deshalb muss es für die Einzelhaushalte möglichst einfach sein, die organischen Abfälle der Wiederverwertung zuzuführen.

Die Gemeindeversammlung vom 15. Mai 2009 stimmte einem von den Grünen eingebrachten und von der BDP unterstützten Antrag zur Ergänzung der Abfallverordnung mit grosser Mehrheit zu. Danach hat die Gemeinde ein öffentliches Angebot für die Kompostierung oder anderweitige Verwertung von organischen Abfällen zu gewährleisten, welches für alle Einwohnerinnen und Einwohner im Siedlungsgebiet ohne besonderen Aufwand nutzbar ist. Dabei dachte man insbesondere an das in Ennenda bestehende Angebot mit dezentralen Sammelbehältern.

Seither ist einige Zeit verflossen, ohne dass etwas passiert ist. Im Abfuhrplan 2013 kündigte die Gemeindeverwaltung unter Hinweis auf Geruchsimmissionen sowie Auflagen des Umwelt- und Gewässerschutzes eine einheitliche Regelung bei der Grüngutentsorgung an und hielt fest, dies bedinge eine Änderung der Abfallverordnung. Für den Dorfteil Ennenda wurde die Aufhebung der dezentralen Sammelbehälter angekündigt. Letzte Woche sind nun diese Behälter mit dem Hinweis auf Container in der zentralen Sammelstelle entfernt worden. Statt eine dem «Ennendaner Modell» vergleichbare Lösung im ganzen Gemeindegebiet einzuführen, ist die in Ennenda während Jahren angebotene dezentrale Sammlung von organischen Abfällen aufgehoben worden.

Die Grünen haben sich nach den näheren Gründen für dieses Vorgehen erkundigt. Die Antwort auf eine erste Anfrage bei der Gemeindeverwaltung enthielt einen Hinweis auf das seit dem 1. Juli 2011 geltende Verbot der Verfütterung von Küchenabfällen an Schweine. Abklärungen auf einem andern Kanal ergaben, dass die in Ennenda verwendeten Behälter nicht tierschutzkonform sein sollen, weil sie Haus- und Wildtiere nicht vor dem Fressen der Abfälle abhalten könnten. Zudem müssten die Behälter zwecks Schutzes vor Geruchsimmissionen im Sommer gekühlt werden. Eine zweite Anfrage bei der Gemeindeverwaltung ist noch hängig.

Weshalb das erwähnte Schweineverfütterungsverbot einer einwohnerfreundlichen Gestaltung der öffentlichen Sammlung von organischen Abfällen entgegenstehen soll, ist nicht ersichtlich. Und bei den Vorgaben des Tierschutzes sowie des Immissionenschutzes bleibt unklar, worauf diese abgestützt werden, ob es in den vergangenen Jahren in Ennenda diesbezüglich tatsächlich Probleme gegeben hat und falls ja, ob diese nicht mit einfachen Massnahmen behebbar wären. Wie auch immer: Die Grünen halten fest, dass ein demokratischer Entscheid die Gemeinde zu einem Angebot verpflichtet, welches der Einwohnerschaft die Zuführung der organischen Abfälle aus Küche und Garten zur Wiederverwertung ohne besonderen Aufwand ermöglicht. Sollte das «Ennendaner Modell» mit den dezentralen Sammelbehältern tatsächlich mit übergeordneten Vorgaben unvereinbar sein, hat der Gemeinderat nach alternativen Angeboten zu suchen, welche diese Anforderung erfüllen. Nur mit dem Aufstellen von Containern in den zentralen Sammelstellen ist es nicht getan. Falls die Gemeinde der Verpflichtung aus dem Gemeindeversammlungsbeschluss vom 15. Mai 2009 nicht nachkommen will oder kann, muss der Gemeinderat den Stimmberechtigten eine entsprechende Änderung der Abfallverordnung vorlegen. Nötig erscheint im Übrigen eine bessere Information in dieser Sache durch Gemeindeverwaltung und Gemeinderat.