Das Datum des 11. März für den Equal Pay Day, den Tag der Lohngleichheit von Frau und Mann, ist nicht zufällig gewählt. Denn bis heute müssten Frauen durchschnittlich über das Jahresende hinaus arbeiten, um gleich viel zu verdienen wie Männer. Der Equal Pay Day, der ursprünglich aus den USA kommt, wurde im Jahr 2009 durch Business & Professional Women (BPW) in der Schweiz ins Leben gerufen. An diesem Tag wird an verschiedenen Standorten mit diversen Aktionen auf die Lohndifferenz hingewiesen. So werden zum Beispiel rote Taschen abgegeben, die verdeutlichen sollen, dass Frauen weniger „in der Tasche“ haben als ihre männlichen Kollegen.
Die Gleichstellungskommission des Kantons Glarus möchte an diesem Tag die Glarnerinnen und Glarner auf die Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern hinweisen. In der Ostschweiz (und somit auch im Kanton Glarus) verdienen Frauen 21% weniger als Männer. Männer verdienen 5801 Franken pro Monat (Bruttomedianlohn), Frauen hingegen nur 4568 Franken, somit 1233 Franken weniger (berücksichtigt ist nur der private Sektor). Die Lohndifferenz in der Ostschweiz ist mit 21% höher als die Lohndifferenz über die ganze Schweiz mit 19%. Alberto Meyer vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann weist auf Anfrage darauf hin, dass eine vertiefte Analyse der Zahlen nötig wäre, um ermitteln zu können, warum die Lohndifferenz in der Ostschweiz höher ist.
Lohndiskriminierung ist gesetzeswidrig
60% der Lohndifferenz können mit objektiven Faktoren erklärt werden. So verfügen Frauen oft über eine kürzere Ausbildung und Erwerbserfahrung. Sie sind in höheren Funktionen leider noch immer untervertreten und wählen überwiegend typische „Frauenberufe“, die ein niedrigeres Lohnniveau aufweisen. Ein Grund dafür ist, dass Frauen nach wie vor hauptsächlich zuständig sind für Haus- und Familienarbeit sowie Kindererziehung. 40% der Lohndifferenz aber basieren auf nicht erklärbaren Merkmalen und man geht von einer Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts aus. Lohndiskriminierungen sind nach Verfassung und Gesetz untersagt. Es besteht ein Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
Die Lohndifferenz aufgrund objektiver Faktoren ist ein gesellschaftspolitisches Problem. Ein Schritt in die richtige Richtung wäre etwa das Schaffen von Teilzeitstellen auf möglichst allen Anforderungsniveaus und Hierarchiestufen. So könnte die Kindererziehung gemeinsam durch Frau und Mann wahrgenommen werden. Die gesetzeswidrige Lohndiskriminierung muss beseitigt werden. Dazu müssen die Betroffenen über die Möglichkeiten, sich gegen eine vermutete Lohndiskriminierung zu wehren, informiert werden. Die Gleichstellungskommission des Kantons hat darum an alle Haushalte des Kantons Glarus ein Informationsblatt versandt. Fridolin Hunold, Mitglied der Gleichstellungskommission und der Schlichtungsstelle nach Gleichstellungsgesetz
Frauen immer noch benachteiligt
Frauen verdienen im Kanton Glarus 21% weniger als Männer. Die Gleichstellungskommission weist im Hinblick auf den heutigen Lohngleichheitstag mit einem Infostand auf diese Differenz hin. Und macht Lösungsvorschläge.