Freiwilliges Anmeldeverfahren

Die Gemeinde Glarus Süd wählt am 8. März 2026 den Gemeindepräsidenten sowie die Mitglieder des Gemeinderats für die Amtsperiode 2026–2030. Der Amtsantritt erfolgt am 1. Juli 2026. Kandidaturen für die Wahl zum Gemeindepräsidenten oder in den Gemeinderat können bis spätestens 20. Februar 2026, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei der Gemeinde Glarus Süd eingereicht werden.



Gesamterneuerungswahlen des Gemeindepräsidenten und Gemeinderats Glarus Süd (zvg<<<<9
Gesamterneuerungswahlen des Gemeindepräsidenten und Gemeinderats Glarus Süd (zvg<<<<9

Die schriftliche Anmeldung muss folgende Angaben enthalten: 

· Amtlicher Name und Vorname 
· Geschlecht 
· Geburtsdatum 
· Wohnadresse einschliesslich Postleitzahl 
· Heimatorte einschliesslich Kantonszugehörigkeit 
· Zugehörigkeit zu einer Partei bzw. einer politischen Gruppierung 
· Beruf 
· Eindeutige Bezeichnung des angestrebten Amtes 

Die Anmeldung ist keine Voraussetzung für die Wählbarkeit. Wählbar sind alle in der Gemeinde Glarus Süd wohnhaften stimmberechtigen Personen ab 18 Jahren. 

Angemeldete Kandidaturen werden auf der Website der Gemeinde Glarus Süd unter Politik > Wahlen und Abstimmungen > 2026 > Kandidaturen publiziert. Zusätzlich werden Kandidaturen berücksichtigt, die öffentlich angekündigt oder in den Medien bekannt gemacht wurden. Eine Vollständigkeit kann dabei nicht garantiert werden; eine Meldung an die Gemeindekanzlei stellt die Veröffentlichung auf der Gemeinde-Website sicher. 

Als gewählt gelten diejenigen Personen, welche das absolute Mehr der gültigen Stimmen erreichen. Andernfalls findet am 29. März 2026 ein zweiter Wahlgang statt, bei dem das relative Mehr (höchste Stimmenzahl) entscheidet