Fridlihuus Glarus mit neuem Leitbild

In aufwändiger Kleinarbeit ist das neue Leitbild des Fridlihuus in Glarus entstanden. An dessen Entstehung haben Bewohnerinnen und Bewohner der Institution, Mitarbeitende, die Hausleiterin Maria Maassen Lombardi und ein Ausschuss des Vorstandes mitgewirkt. Katja Schnyder, Fachfrau der Firma Socialdesign, hat den ganzen Prozess begleitet. Der Inhalt entstand im Winter 2018/19.



Fridlihuus Glarus mit neuem Leitbild (Bilder: p.meier)
Fridlihuus Glarus mit neuem Leitbild (Bilder: p.meier)

Ausgegangen wurde von der Vision, dass alle, die im Fridlihuus wohnen oder von den Angeboten in Ateliers profitieren, also alle mit oder ohne Assistenzbedarf, gleiche äussere Bedingungen antreffen und sich entsprechend betätigen können. Die Dienstleistungen sind auf die Bedürfnisse individuell abgestimmt. Menschen mit Assistenzbedarf entscheiden eigenständig, welche Leistungen in Anspruch genommen werden.

Das Leitbild orientiert über Selbstverständnis, Tätigkeiten, Grundhaltung und Arbeitsweise. Das Fridlihuus bietet Lebensraum für Menschen mit Assistenzbedarf. Die Verantwortlichen setzen sich für Selbstbestimmung und Selbstverantwortung für ihre Klientel ein. Angesprochen sind damit Bewohnerinnen und Bewohner und Personen, die die angebotenen Tagesstrukturen nutzen.

Die Mitarbeitenden richten ihre Arbeit nach dem Leitbild aus, sie sind mit hoher Sachkompetenz tätig und setzen sich entsprechend ein. Alle orientieren sich an der UN-Behindertenrechtskonvention und dem humanistischen Menschenbild. Man begegnet sich mit gegenseitigem Respekt und Wertschätzung. Probleme und Konflikte werden angegangen und besprochen. Alle Möglichkeiten sollen ausgeschöpft werden, damit sich alle gleichermassen wohlfühlen. Zeichnet sich ein Scheitern ab, wird nach Anschlusslösungen gesucht.

Das Fridlihuus-Angebot umfasst Unterstützung und Begleitung in folgenden Bereichen: Pension, Pflege, Alltagsgestaltung. Diese Angebote werden von den Kantonen mitfinanziert.

Betroffene kennen die Dienstleistungen und definieren den Assistenzbedarf selbstbestimmt aus. Das betrifft auch den Einbezug der Begleitenden. Stets ist eine Ansprechperson vor Ort.

Es wird darauf geachtet, dass am gesellschaftlichen Leben teilgenommen werden kann, das beinhaltet auch den Zugang zu öffentlichen Angeboten. Das Angebot basiert auf einer Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Glarus.

Es wird damit eine doch hohe gesellschaftliche Verantwortung übernommen. Bewusst werden bei gleichen fachlichen Qualifikationen Menschen mit einer Behinderung angestellt.

Alle sind Teil dieses Leitbildes, an dessen Umsetzung permanent gearbeitet wird.