Fruchtsäfte im Test: Bis auf Deklaration unbedenklich

Gärungsalkohol und chemische Verunreinigungen sind bei regionalen Fruchtsäften kein Problem. Dies ergab eine Untersuchung von 16 Produkten in den Kantonen Glarus und Graubünden. Mängel wurden in der Lebensmittelkennzeichnung festgestellt.



Fruchtsäfte im Test (zvg)
Fruchtsäfte im Test (zvg)

Im Rahmen einer Untersuchungskampagne im Herbst 2024 hat das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit verschiedene Fruchtsäfte auf ihren Gehalt an Gärungsalkohol sowie auf Blei und schädliche Schimmelpilzgifte getestet. Besonders die Stoffe Patulin und Ochratoxin A (OTA), die sich aus faulenden Früchten bilden können, standen im Fokus der Analyse. 

In den Kantonen Graubünden und Glarus wurden insgesamt 16 vorwiegend regional produzierte Fruchtsäfte untersucht. Die Ergebnisse sind erfreulich: Keines der getesteten Produkte wies Überschreitungen bei den gesetzlichen Höchstwerten für Patulin, OTA oder Blei auf. Auch der Gehalt an Gärungsalkohol blieb in allen Fällen unter dem zulässigen Limit von 0,5 Volumenprozent für alkoholfreie Getränke.

Im Kanton Glarus wurden zwei Proben aus zwei Betrieben unter die Lupe genommen. Eine Probe musste aufgrund von Mängeln in der Lebensmittelkennzeichnung beanstandet werden. Zu den festgestellten Mängeln bei dieser und drei Proben aus dem Kanton Graubünden gehörten unter anderem fehlende Angaben zur Adresse oder zum Produktionsland sowie die Verwendung eines Verbrauchsdatums anstelle des vorgeschriebenen Mindesthaltbarkeitsdatums.