Frühlingsversammlung Kantonaler Katholischer Kirchenrat

Am 30. April trafen sich die Delegierten der Glarner Katholischen Kirchgemeinden zur ordentlichen Frühjahrsversammlung im Pfarreisaal Niederurnen. Nach einer kurzen Besinnung mit Pfarrer Gebhard Jörger eröffnete der Präsident Dr. Stefan Müller die Versammlung.



(Bild: zvg)
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Unter dem Traktandum Mitteilungen wies der Präsident darauf hin, dass es am Ostersonntag entgegen den Erwartungen nicht zu einer Klärung der Nachfolge des Bischofs gekommen sei. Der Rücktritt von Bischof Vitus Huonder sei vor zwei Jahren auf diesen Zeitpunkt hin vom Papst akzeptiert worden und deshalb habe man einen Entscheid bezüglich seiner Nachfolge erwartet. An diesem Tag und auch in der Folgezeit habe man jedoch nichts über die Nachfolgeregelung erfahren, weshalb nach wie vor Unklarheit herrsche. Der jetzige Zustand sei schwierig und auch aus kirchenrechtlicher Sicht nicht unproblematisch.

In einem weiteren Punkt wies der Präsident auf das Schutzkonzept hin, welches das bischöfliche Ordinariat und die sieben Landeskirchen des Bistums vor Kurzem miteinander verabschiedet haben. Dieses Konzept regelt für alle Anstellungsinstanzen im Bistum Chur den Schutz für die seelische, geistige und körperliche Unversehrtheit der Menschen. Dieser Schutz muss von allen Priestern, weiteren in der Seelsorge tätigen Personen sowie vom übrigen Personal und den Freiwilligen gewährleistet werden. Dekan Harald Eichhorn informierte seinerseits über das neue kantonale Pfarreiblatt und den Lehrplan 21 für die Katechese im Kanton.

Der Finanzverwalter Heinrich Stucki stellte die Jahresrechnung 2018 vor, welche mit einem Gewinn abgeschlossen werden konnte, was angesichts der knappen Finanzlage und der Defizite in den letzten Jahren von der Versammlung erfreut aufgenommen wurde. Nachdem die Kirchgemeinde Glarus-Riedern-Ennenda gegen den Beschluss des Kantonalen Kirchenrates betreffend Aussenrenovation des Hauses Missione das Referendum ergriffen hatte, legte der Ausschuss des Kantonalen Kirchenrates seinerseits einen Antrag vor, wonach der Beschluss vom 13. November 2018 aufgehoben werden sollte, um Zeit zur Prüfung von Alternativen zu erhalten. Mit grossem Mehr stimmte die Versammlung diesem Antrag zu. Dies hat einerseits zur Folge, dass der Frühlingsversammlung 2020 ein neuer Beschluss betreffend die Renovation unterbreitet werden wird. Andererseits fällt damit das Referendum dahin und die Kirchgemeinden müssen deshalb die bereits eingeleitete Referendumsabstimmung an den kommenden Kirchgemeindeversammlungen nicht durchführen.

Im Anschluss an den geschäftlichen Teil stellte das Organisationskomitee das Projekt für den geplanten kantonalen ökumenischen Kirchentag 2021 vor. Unter der Führung von Martin Laupper bereitet ein engagiertes Team diesen Grossanlass vor, der während drei Tagen überall im Kanton durchgeführt werden soll.