Frühlings-Synode im «Schützenhaus» Glarus geplant

Synodepräsident Andreas Hefti ist zuversichtlich, dass die Frühlings-Synode am 3. Juni 2021 im Glarner «Schützenhaus» durchgeführt werden kann. Hauptthemen sind die Wahl in das Präsidium des kantonalen Kirchenrates und die Handlungsfähigkeit der Synode in ausserordentlichen Situationen.



Synode der evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Glarus (Bild. j.huber)
Synode der evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Glarus (Bild. j.huber)

Auch dieses Jahr wird die Frühlings-Synode der Evangelisch-Reformierten Kirche des Kantons Glarus stattfinden. Das Synodenbüro unter der Leitung von Synodepräsident Andreas Hefti meldet, dass bereits die Herbst-Synode 2020 gezeigt habe, wie eine Zusammenkunft unter Corona-Bedingungen möglich sei. Die Synode könne aller Voraussicht nach wie geplant stattfinden, zumal Kirchenparlamente nach den geltenden Corona-Verordnungen tagen dürfen.

Die Wahl in das Präsidium des kantonalen Kirchenrats ist ein wichtiges Traktandum an der diesjährigen Frühlings-Synode. Der amtierende Kirchenratspräsident Pfr. Ulrich Knoepfel hat am 16. Februar 2021 seinen Rücktritt per November 2021 bekannt gegeben. Die Wahl der Nachfolge an der Frühlings-Synode ermöglicht so allen Beteiligten eine rechtzeitige Planung und eine geordnete Amtsübergabe.

Wie bei allen Wahlen an der Landsgemeinde oder in den Regierungsrat gibt es bei den Wahlen in den kantonalen Kirchenrat weder eine Ausschreibung noch eine Findungskommission. Das Präsidium ist mit einem fixen Pensum von 25% verbunden. Bei Synodepräsident Andreas Hefti können sich Personen melden, die am Amt interessiert sind. Sowohl an der Vorsynode als auch an der Synode selbst gibt es Möglichkeiten zur persönlichen Vorstellung der Kandidierenden.

Die Frühlings-Synode wird ein weiteres wichtiges Traktandum behandeln: die Abstimmung per Briefwahl oder auf elektronischem Wege. Für den Fall, dass dieses Mittel schon für die Frühlings-Synode zum Einsatz käme, konnten die Synodalen bereits brieflich darüber votieren. Von 60 versandten Stimmzetteln kamen 54 zurück. Mit 47 Ja-Stimmen befürworteten die Synodalen somit den Vorschlag. Dadurch bleibt die Synode auch in ausserordentlichen Situationen handlungsfähig. Um das Geschäftsreglement der Synode dauerhaft zu ändern, wird dieses an der Frühlings-Synode genehmigt werden müssen.

Der Rechenschaftsbericht des Kantonalen Kirchenrates und die Jahresrechnung stehen weiterhin auf dem Programm. Ebenso liegen zwei Gesuche für Subventionen aus dem Baufonds vor. Zudem stehen Änderungen an der Kirchenordnung an und es wird auch eine Interpellation beantwortet, die das Verhalten der kirchlichen Behörden in einem Abstimmungskampf geklärt haben will.

Interessierte für das Präsidium des kantonalen Kirchenrates können sich unter [email protected] an den Synodepräsidenten Andreas Hefti wenden.