Das bestehende Kantonsgefängnis Glarus weist Unzulänglichkeiten in Bezug auf die bauliche Infrastruktur auf, denen man im Rahmen des laufenden Unterhalts zwar soweit als möglich Rechnung getragen hat, die sich aber auf den Betrieb auswirkten. Darauf hat auch die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter anlässlich ihrer Visite 2013 hingewiesen. So wurden etwa sehr enge Platzverhältnisse, nicht genügend Räumlichkeiten für Beschäftigung und Freizeitaktivitäten und unzureichende Lichtverhältnisse moniert. Auch diesbezüglich konnten zwar bauliche Verbesserungen erreicht werden, ohne aber den Standards vollumfänglich zu genügen.
In der Legislaturplanung 2019–2022 formulierte der Regierungsrat als eines der Ziele, dass eine Anschlusslösung als Ersatz für das alte Gefängnis gefunden sein müsse, wobei auch ausserkantonale Kooperationsmöglichkeiten zu prüfen seien. Das Departement Sicherheit und Justiz beauftragte einen Experten. Dieser legte ein Gutachten mit vier Handlungsoptionen vor:
- Renovation des bestehenden Gefängnisses
- Neubau auf dem Areal Zeughaus mit 6 bis 8 Plätzen
- Neubau auf dem Areal Zeughaus mit 10 bis 12 Plätzen
- Vollständige Auslagerung an andere Kantone
Der Regierungsrat kommt nach einer Gegenüberstellung von Vor- und Nachteilen der Varianten zum Schluss, dass ein Neubau mit 10 bis 12 Zellenplätzen für die Polizei-, Sicherheits- und Untersuchungshaft sowie zum Vollzug von kurzen Freiheitsstrafen (namentlich Ersatzfreiheitsstrafen und Halbgefangenschaft sowie geeignete Vollzüge von 3 bis 6 Monaten) weiterverfolgt werden soll. Deshalb soll eine detaillierte Machbarkeitsstudie mit Vorprüfung und Wettbewerbsvorbereitung durch ein Architekturbüro unter Federführung der Hauptabteilung Hochbau in Auftrag gegeben werden. Dafür wird ein Betrag von 50 000 Franken im Budget 2021 eingestellt.
Mehrere Anläufe zu interkantonalen Lösungen scheiterten in jüngster Zeit. Noch offen ist die Frage eines gemeinsamen Untersuchungsgefängnisses mit dem Kanton St. Gallen in der Linthebene. Um für den Fall einer Absage gewappnet zu sein, ist die vorliegende Machbarkeitsstudie vorgesehen.