Für selbstbestimmtes Wohnen von älteren Menschen

Der Bund will das Wohnen von älteren Menschen im eigenen Zuhause fördern. Deshalb plant er, das betreute Wohnen mit Ergänzungsleistungen zur AHV zu unterstützen. Der Kanton Glarus begrüsst die vorgeschlagene Anpassung und stellt darüber hinaus Anträge.



Mitteilung Glarner Regierungsrat (zvg)
Mitteilung Glarner Regierungsrat (zvg)

Der Eintritt in ein Alters- oder Pflegeheim lässt sich verzögern oder vermeiden, wenn ältere Menschen in einer altersgerechten Wohnung leben und bei Bedarf ambulante Pflegeleistungen beziehen können. Wer Hilfe und Betreuung im Haushalt und beim Einkaufen sowie Mahlzeitendienste oder eine sichere Umgebung (Sturzprävention) zur Verfügung hat, bleibt länger selbstständig und kann nach eigenem Wunsch länger zu Hause wohnen. Damit soll der Anstieg von Pflegekosten gedämpft werden. Um dies zu fördern, möchte der Bund das Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung anpassen. 

Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die Anerkennung des betreuten Wohnens in den Ergänzungsleistungen zur AHV. Im Detail beantragt er dem Bund einige Änderungen. Bei der Einführung eines Zuschlags für die Miete eines zusätzlichen Zimmers für die Nachtassistenz soll die Finanzierung über die Invalidenversicherung erfolgen. Bei der Vergütung von Betreuungsleistungen lehnt der Kanton das vorgeschlagene Finanzierungsmodell ab. Der Entwurf sieht vor, dass der Bund sehr umfassende Vorschriften erlässt, aber die Kantone die finanzielle Last alleine zu tragen haben.