Für Service Public, gegen Bürokratie

Die FDP-Fraktion wird sich an der Landratssitzung vom kommenden Mittwoch für flexible Öffnungszeiten der Wahllokale einsetzen. Und in der kantonalen Bauverordnung will sie auf das Festschreiben einer «Gestaltungskommission» verzichten. Dies soll den Gemeinden überlassen werden.



Anträge der FDP-Fraktion an der nächsten Landratssitzung.
Anträge der FDP-Fraktion an der nächsten Landratssitzung.

Das Grundsätzliche vorweg: Die FDP-Landratsfraktion will, dass weiterhin an möglichst vielen bisherigen Urnenstandorten im Kanton gewählt bzw. abgestimmt werden kann. Mit der nun von der Justizkommission vorgeschlagenen Gesetzesänderung ist dieses Angebot in Gefahr: Die Gemeinden würden damit zwar verpflichtet, weiterhin mehrere Urnenstandorte anzubieten – allerdings mit der untrennbaren Auflage, jedes Wahllokal inklusive Abstimmungssonntag mindestens drei Tage lang je eine Stunde offen zu halten. Diese Regelung ist der FDP zu starr, zumal sie sogar weiter geht als die heute gängige Praxis. Es ist deshalb zu befürchten, dass einzelne Urnenstandorte gänzlich geschlossen werden, weil dem Standort angepasste Öffnungszeiten schlicht nicht zulässig sind.

Damit der Service Public in unseren Dörfern gewährleistet bleibt, wird die FDP-Fraktion am Mittwoch eine flexiblere Lösung beantragen: Für mindestens einen Urnenstandort soll die starre Regelung der Justizkommission gelten, überall sonst sollen die Gemeinden nur für mindestens einen Tag mit mindestens einer Stunde verpflichtet werden. Die lokalen Behörden können die Öffnungszeiten somit individuell auf die Bedürfnisse in den einzelnen Dörfern abstimmen. Lieber flexibel gestaltete Öffnungszeiten als gar keine mehr, heisst das Credo, zu dem sich die drei FDP-Gemeindepräsidenten übrigens klar bekennen – aus Liebe zum Glarnerland.

Gegen unnötige Bürokratie

Ebenfalls ein klares Bekenntnis gibt die FDP-Fraktion im Hinblick auf die Beratung der Bauverordnung ab: Sie wird am Mittwoch für den Verzicht auf eine «Gestaltungskommission» votieren, wie sie im Entwurf der Verordnung vorgesehen ist. Der Bedarf nach mehr fachlicher Begleitung in baulich-gestalterischen Fragen ist auch aus liberaler Sicht unbedingt erwünscht. Allerdings sollen die Grundlagen dafür in den Bauordnungen der Gemeinden verankert werden statt in der kantonalen Bauverordnung. Folglich können die Gemeinderäte ihre Begleitgremien frei wählen und einsetzen. Dies wiederum schafft Nähe, es resultieren straffe Instanzenzüge und die Gemeinden werden gestärkt – das ist ganz im Sinn der FDP, die unnötige Bürokratie vermeiden will und sich für eine gesunde Entwicklung im Glarnerland einsetzt.