Ausgelöst hatte die Revision des Ruhetagsgesetzes ein Vorstoss der FDP-Fraktion im Jahr 2008. Der Landsgemeinde wird nun eine Vorlage unterbreitet, die im Wesentlichen den veränderten gesellschaftlichen Gegebenheiten entspricht – das Gesetz wurde gestrafft, geklärt und geordnet und trägt so eine liberale Handschrift. Zudem bringt es den Ausgleich zwischen Lockerung und Bewahrung von Werten, die mit den hohen Feier- und Ruhetagen verbunden sind. Ganz konkret wird ein langjähriges Ärgernis in Bezug auf Bäckereien mit Restaurant (oder umgekehrt) beseitigt, und verschiedene Glarner Unternehmen werden gestärkt. Ein Wermutstropfen ist allerdings auszumachen: Der Landrat will den Verkaufsgeschäften in Tourismusorten das Offenhalten an hohen Feiertagen (Weihnachten, Ostern usw.) verbieten, was ganz klar der heute gängigen Praxis widerspricht. Es ist zu hoffen, dass die Landsgemeinde diese Verschärfung gegenüber der heutigen Lösung noch korrigiert.
Beim kantonalen Einführungsgesetz zum Tierschutz- und Tierseuchengesetz des Bundes waren es vor allem neue Vorschriften zur Hundehaltung, die im Parlament kontrovers diskutiert wurden. Die zuständige landrätliche Kommission hatte den urspünglichen, einfachen und pragmatischen Entwurf des Regierungsrates in mehreren Punkten massiv verschärft. Gerade bei der Versicherungspflicht, welche Hundehaltern neu auferlegt werden soll, setzte sich die FDP-Fraktion erfolgreich für möglichst einfache Kontrollmechanismen ein. Damit wird viel Zusatzaufwand bei den Gemeinden und unnötige Bürokratie verhindert.
Für schrittweise Einführung der Schulsozialarbeit
Mit Anpassungen im Sozialhilfegesetz soll im Kanton Glarus ab 2013 die Schulsozialarbeit eingeführt werden. Die FDP anerkennt ausdrücklich die Notwendigkeit dieser neuen Aufgabe. Dennoch setzte sich die Fraktion im Parlament für eine schrittweise Einführung ein und brachte ihren Kompromissvorschlag durch: Über die Zahl neuer Stellen beim Kanton für die Schulsozialarbeit wird erst Ende dieses Jahres im Rahmen der Budgetdebatte entschieden. Das ist ganz im Sinn eines hängigen FDP-Vorstosses, der dieses Vorgehen für sämtliche Stellenbegehren der kantonalen Verwaltung fordert. Der Landrat hat eine hohe finanzpolitische Verantwortung. Deshalb muss er bei Entscheiden zu gebundenen Ausgaben über eine finanzielle Gesamtschau verfügen, um eine solide Güterabwägung vornehmen zu können.
Auch die Änderung des Polizeigesetzes basiert auf einem Vorstoss der FDP-Fraktion. Mit der Einführung der neuen eidgenössischen Strafprozessordnung war vergangenes Jahr auf Kantonsebene eine Gesetzeslücke entstanden, die nun wieder geschlossen werden kann: Verdeckte polizeiliche Ermittlungen – beispielsweise in Internet-Chatrooms – werden damit weiterhin möglich sein. Schliesslich ist es im Interesse der öffentlichen Sicherheit und eine Kernaufgabe der Polizei, Verbrechen nicht nur aufzuklären, sondern auch zu verhindern.
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