Für zentrale Holzfeuerungen wird Emissionsmesspflicht eingeführt

Zentrale Holzfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 70 Kilowatt müssen sich im Kanton Glarus neu einer regelmässigen Kohlenmonoxid-Messung unterziehen.



Messpflichtige zentrale Holzfeuerung mit einer Leistung von weniger als 70 kW und mit einem Speicher • (Foto: DBU)
Messpflichtige zentrale Holzfeuerung mit einer Leistung von weniger als 70 kW und mit einem Speicher • (Foto: DBU)

Auf die diesjährige Heizperiode, beginnend im Herbst 2021, führt der Kanton Glarus die Emissionsmesspflicht für zentrale Holzfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 70 Kilowatt ein. Im Kanton Glarus sind etwa 560 derartige Feuerungen im Einsatz. Damit wird die bisherige visuelle Kontrolle mit der Messung der Emissionen von Kohlenmonoxid (CO) der Anlage ergänzt. Bei neuen Anlagen muss nach der Inbetriebnahme eine Messung der CO-Emissionen sowie derjenigen von Feststoffen gemacht werden.

Gestaffelte Einführung

Die Umsetzung der Emissionsmesspflicht der messpflichtigen Anlagen erfolgt gestaffelt. Zwischen dem 1. September 2021 und dem 31. Dezember 2024 wird in jeder Heizperiode (Herbst bis Frühling) ein Teil der messpflichtigen Anlagen im Kanton kontrolliert. Damit die Messtermine effizient koordiniert werden können, erhalten alle Anlagenbesitzer einer messpflichtigen Anlage in den kommenden Tagen ein Informationsschreiben, sowie weitere Informationen zum Messablauf. Über den eigentlichen Messtermin werden die Anlagenbetreiber vorgängig durch die von den Gemeinden beauftragten Feuerungskontrolleure schriftlich informiert.

In einer ersten Phase bis Ende 2024 werden die periodischen CO-Emissionsmessungen nur von den Gemeinden beauftragen Feuerungskontrolleuren durchgeführt. Kaminfeger und Firmen, welche diese Messung ebenfalls anbieten möchten, können in einer zweiten Phase die Zulassung bei den Gemeinden mit den entsprechenden Nachweisen beantragen.

Hersteller- und Installationsfirmen, welche für ihre Anlagen eine Abnahmemessung von Kohlenmonoxid und Feststoffe anbieten wollen, können sich bei der Abteilung Umweltschutz und Energie melden, um eine entsprechende Zulassung zu erwerben.

Die von den Gemeinden beauftragten Feuerungskontrolleure werden die Abnahmemessung von neuinstallierten zentralen Holzfeuerungen für Kohlenmonoxid und Feststoffen nicht anbieten.

Gilt nicht für Kachelöfen

Die neue Emissionsmesspflicht gilt nicht für Kachelöfen sowie andere Zimmeröfen oder Holzkochherde. Diese sollen wie bisher durch den beauftragten Kaminfeger im Rahmen der bekannten Holzfeuerungskontrolle geprüft werden. Alternativ kann aber auch der zuständige Feuerungskontrolleur dazu aufgeboten werden. Die Holzfeuerungskontrolle wird als Sichtkontrolle gemeinsam mit dem Termin für Reinigungsarbeiten ausgeführt.

Schäden am Ofen und an der Umwelt verhindern

Bei der Kontrolle werden neben der Asche, die Anlagenbestandteile selbst sowie das Brennstofflager geprüft. Dadurch soll die illegale Abfallverbrennung verhindert und einen zuverlässigen Betrieb der Feuerung sichergestellt werden. Unsachgemässe Betreibung von Feuerungsstätten und die Verwendung von qualitativ schlechtem Holz können gravierende Schäden an der Feuerungsanlage auslösen und hohe Geruchs- oder Rauchemissionen verursachen. Die Nutzung von trockenem Holz und einer Anfeuerungshilfe helfen zudem, die Feinstaubemissionen zu verringern. – Durch die regelmässige Wartung der Feuerungsanlagen leistet man einen aktiven Beitrag zur schadstoffarmen Atemluft und zum Umweltschutz.