Für Zentralisierung der Sozialen Dienste ist Gesetzesänderung notwendig

Nach einer umfassenden Organisationsanalyse hat der Regierungsrat im April 2020 eine Zusammenführung der bisherigen drei Stützpunkte der Sozialen Dienste an einem Standort beschlossen. Er beantragt dem Landrat nun, die dafür notwendigen Änderungen im Sozialhilfegesetz der Landsgemeinde zur Zustimmung zu unterbreiten.



Mit der Zusammenführung der Sozialen Dienste an einem Standort sollen die vielfältigen Dienstleistungen noch effizienter geleistet werden können • (Foto: iStock)
Mit der Zusammenführung der Sozialen Dienste an einem Standort sollen die vielfältigen Dienstleistungen noch effizienter geleistet werden können • (Foto: iStock)

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat eine Änderung des Sozialhilfegesetzes, die eine Reorganisation der Sozialen Dienste ermöglicht. Als Konsequenz eines längeren Prozesses hatte er entschieden, die drei Stützpunkte an einem Ort zu zentralisieren (Medienmitteilung 21. April 2020). 

Alles unter einem Dach

Die Landsgemeinde 2006 hatte eine Kantonalisierung des Sozial- und Vormundschaftswesens beschlossen, die in den Folgejahren umgesetzt wurde. In einem weiteren Schritt wurde die Abteilung Soziale Dienste mit ihren rund 40 Mitarbeitenden einer Organisationsanalyse unterzogen. Die wesentliche Erkenntnis: Eine Zusammenführung der bestehenden drei Stützpunkte an einem Standort sorgt für noch mehr Effizienz, Klarheit und fachliche Qualität. Die Chancen einer räumlichen Zusammenführung der Sozialen Dienste überwiegen die zu erwartenden Risiken sowohl quantitativ als auch qualitativ. Damit werde auch kein Abbau des Service Public vorgenommen, stellt der Grundlagenbericht fest.

Effizienter, aber kein Abbau des Service public

Gerade im Glarnerland bildet die Bürgernähe einen zentralen Erfolgsfaktor. Diese kann mit dem Ausbau der aufsuchenden Sozialarbeit gewährleistet werden. Durch noch mehr Klarheit über die Abläufe und Zuständigkeiten kann die bereits hohe Qualität der geleisteten Arbeit der Abteilung Soziale Dienste gesichert bzw. weiter gesteigert werden. Bis Ende 2022 wurde die Reorganisation soweit möglich organisatorisch und personell umgesetzt. Als Standort steht die Stadt Glarus im Vordergrund. Die Suche nach einer geeigneten Liegenschaft zur Zusammenführung an einem zentralen Standort in Glarus konnte bisher nicht abgeschlossen werden.

Gesetzesanpassung notwendig

Die Zusammenführung der drei Stützpunkte erfordert aus rechtlicher Sicht eine Änderung des Sozialhilfegesetzes. Diese regelt, dass in jeder Gemeinde ein Stützpunkt zur Erbringung eines Grundangebots der öffentlichen Sozialhilfe bestehen soll. Diese Bestimmung schränkt die Organisationsfreiheit der Verwaltung massgeblich ein und erscheint nicht mehr zeitgemäss. Diese Anpassung bildet das Kernstück der Vorlage.

Vernehmlassungsverfahren

Die Zusammenführung wurde in der Vernehmlassung von einer grossen Mehrheit unterstützt unter der Voraussetzung, dass die aufsuchende Sozialarbeit entsprechend ausgebaut wird.