Zwischen April und September 2020 hat eine weitere betroffene Person die Unterstützung durch die kantonale Anlaufstelle in Anspruch genommen (total 69 Fälle). Daneben liefen noch einzelne Abklärungen zu anderen Betroffenen.
Per 1. November 2020 wurde die Einreichungsfrist für Gesuche um einen Solidaritätsbeitrag aufgehoben. Trotzdem ist es möglich, dass sich auch künftig noch Betroffene melden. Das Mandat der Glarner Anlaufstelle wird deshalb bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.