Fürsorgerische Zwangsmassnahmen: Rechenschaftsbericht zur Kenntnis genommen

Der Regierungsrat nimmt den 20. Rechenschaftsbericht der Anlaufstelle für Direktbetroffene von ehemaligen fürsorgerischen Zwangsmassnahmen zur Kenntnis. Das Mandat der Anlaufstelle wird verlängert.



Mitteilung vom Glarner Regierungsrat (zvg)
Mitteilung vom Glarner Regierungsrat (zvg)

Der Regierungsrat nimmt Kenntnis vom 20. Rechenschaftsbericht der Anlaufstelle für Direktbetroffene von ehemaligen fürsorgerischen Zwangsmassnahmen für die Periode Oktober 2022 bis März 2023. In dieser Zeit haben sich vier betroffene Personen bei der Anlaufstelle gemeldet. Sie waren in ihrer Kindheit im Kinderheim St. Maria in Diesbach, im Idaheim in Näfels und in ausserkantonalen Kinderheimen untergebracht. Die Anliegen betrafen Akteneinsicht, Recherche über Familienmitglieder, Entschädigungsfragen und die Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte. Gesamthaft wurden bisher 82 Fälle bearbeitet. Um weitere Unterstützung für Betroffene leisten zu können, wird das Mandat der Anlaufstelle bis Ende März 2025 verlängert.