In der entsprechenden Periode wurde die Anlaufstelle nur von einer betroffenen Person in Anspruch genommen. Sie wurde bei der Geltendmachung der Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds beim zuständigen Bundesamt unterstützt.
Der Regierungsrat nimmt den Rechenschaftsbericht der Anlaufstelle für Direktbetroffene von ehemaligen fürsorgerischen Zwangsmassnahmen für die Periode Oktober 2019 bis März 2020 zur Kenntnis.