Das totalrevidierte Gastgewerbegesetz klärt den Umgang mit neuen Gastgewerbe- und Beherbergungsformen wie Take-away, Foodtruck oder Bed & Breakfast. Die Anpassungen wurden so liberal, unbürokratisch und einfach wie möglich ausgestaltet (Landsgemeindebeschlusss 1.5.22 / Medienmitteilung nach Regierungsratsbeschluss 28.9.2021). Nach der Verabschiedung des Gesetzes durch die Landsgemeinde 2022 wurde die Gastgewerbeverodnung zusammen mit den Gemeinden erarbeitet. Diese regelt u. a. die Gästekontrolle. Der Regierungsrat stimmt ihr zu und setzt sie zusammen mit dem Gastgewerbegesetz per 1. Februar 2023 in Kraft.