Gastgewerbegesetz tritt im Februar 2023 in Kraft

Der Regierungsrat stimmt der Gastgewerbeverordnung zu und setzt das Gastgewerbegesetz auf den 1. Februar 2023 in Kraft. Dieses wurde von der Landsgemeinde 2022 beschlossen.



Das Auftischen von Mahlzeiten wird im Gastgewerbegesetz geregelt • (Foto: iStock)
Das Auftischen von Mahlzeiten wird im Gastgewerbegesetz geregelt • (Foto: iStock)

Das totalrevidierte Gastgewerbegesetz klärt den Umgang mit neuen Gastgewerbe- und Beherbergungsformen wie Take-away, Foodtruck oder Bed & Breakfast. Die Anpassungen wurden so liberal, unbürokratisch und einfach wie möglich ausgestaltet (Landsgemeindebeschlusss 1.5.22  / Medienmitteilung nach Regierungsratsbeschluss 28.9.2021). Nach der Verabschiedung des Gesetzes durch die Landsgemeinde 2022 wurde die Gastgewerbeverodnung zusammen mit den Gemeinden erarbeitet. Diese regelt u. a. die Gästekontrolle. Der Regierungsrat stimmt ihr zu und setzt sie zusammen mit dem Gastgewerbegesetz per 1. Februar 2023 in Kraft.