Der Werkhof Biäsche ist seit 2008 im Besitz des Bundes. Ende 2012 wurde zwischen dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) und dem Kanton Glarus eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen. Diese regelt neben Nutzung, Betrieb und Unterhalt auch die Erneuerung und Sanierung des Werkhofs.
Gebäude ist in schlechtem Zustand
2012 wurde bei einer ausführlichen Inspektion festgestellt, dass die Gebäude in schlechtem Zustand und sanierungsbedürftig sind. Die Flachdächer sind undicht und das Mauerwerk ist zum Teil marode. Die verbauten Eternit-Platten sind mit grosser Wahrscheinlichkeit asbesthaltig. Da die Anlagenteile in weiten Teilen ihre Lebensdauer erreicht haben, ist in den nächsten Jahren mit Ausfällen, Defekten und Reparaturen zu rechnen. Das Sanierungskonzept zielt auf den Erhalt der Bausubstanz für eine geplante Nutzungsdauer von mindestens 15 weiteren Jahren ab. Mit der Sanierung wurde im April 2020 begonnen, der Abschluss des Projekts ist für Januar 2021 vorgesehen.
Polizei ist auf Nutzung angewiesen
Die Kantonspolizei betreibt seit Jahrzehnten im Werkhof Biäsche einen Polizeistützpunkt und ist auf dessen Erhalt angewiesen. Der Standort bietet erhebliche Vorteile für die Autobahnbetreuung und die regelmässig stattfindenden Schwerverkehrskontrollen (Brückenwaage, Einvernahmezimmer). Nachdem der Polizeistützpunkt Näfels enge Platzverhältnisse aufweist, ergibt sich im Werkhof Biäsche die Möglichkeit, im Rahmen der Sanierung die nötigen Platzverhältnisse für die zusätzlichen Polizeistellen innerhalb der Regionalpolizei zu schaffen.
Kostenverteilung und Wirtschaftlichkeit
Von den Gesamtkosten von 6 796 000 Franken übernimmt der Kanton 1 245 169 (rund 18%), aufgeteilt in zwei Tranchen aus den Budgets 2020 und 2021. Die Kantonspolizei nutzt die Infrastruktur des Werkhofs Biäsche seit der Übernahme durch den Bund im Jahr 2008 ohne Mietkosten. Die heutige Nutzungsvereinbarung würde am 31. Dezember 2022 enden. Mit der Beteiligung des Kantons an den aktuellen Sanierungskosten wird sie um weitere 15 Jahre bis Ende 2037 verlängert.