Gebirgskantone unterstützen Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative

Zusammen mit den anderen Gebirgskantonen äussert sich der Glarner Regierungsrat zum Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für ein gesundes Klima» (Gletscherinitiative). Dabei wird an die Adresse des Bundesrates einiger Klärungsbedarf angemeldet.



Gletscherinitiative (zvg)
Gletscherinitiative (zvg)

In der 1981 gegründeten Regierungskonferenz der Gebirgskantone haben sich die Regierungen der Kantone Uri, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Graubünden, Tessin und Wallis zur gemeinsamen Vertretung in gebirgsspezifischen Fragen zusammengeschlossen. In der gemeinsamen Vernehmlassung zur Volksinitiative «Für ein gesundes Klima» (Gletscherinitiative) teilt sie die Meinung des Bundesrates, dass die Gletscherinitiative mit dem rigiden Verbot fossiler Energieträger zu extrem sei. Angesichts der gegenwärtigen politischen Debatten rund um den Klimawandel sind die Gebirgskantone der Auffassung, dass ein ausgewogener Gegenvorschlag notwendig sei. Bei der Erläuterung des direkten Gegenvorschlages verlangen die Gebirgskantone eine Klärung hinsichtlich der Kantonsautonomie.

Der Bundesrat müsse in der Botschaft ein Bekenntnis abgeben, dass der vorgeschlagene Verfassungsartikel

  • nicht als Grundlage dazu genutzt werden könne, andere Politikbereiche zu übersteuern;
  • keinerlei Verschiebungen der Zuständigkeiten zwischen Bund und Kantonen nach sich ziehe, auch keine schleichende Aushöhlung, wie sie in der Vergangenheit bei der Energiepolitik im Gebäudebereich praktiziert worden sind:
  • keinerlei Grundlage biete, um aus klimapolitischen Interessen in die Gewässerhoheit der Kantone einzugreifen (z. B. unter dem Stichwort der Koordination oder der Gesamtplanung von Kraftwerkprojekten);

Der Bundesrat müsse überdies in der Botschaft darlegen, wie er die gesetzten Ziele zu erreichen gedenke und diesbezüglich Transparenz schaffen bezüglich der Massnahmen zur Erreichung der Ziele, bezüglich der Gewichtung bei Zielkonflikten sowie bezüglich der Wahrung der kantonalen Kompetenzen. Die Berücksichtigung der Situation in den Berg- und Randgebieten sei umfassender zu formulieren.