Die Gebühren im Bereich der Administrativmassnahmen im Strassenverkehr (Führerausweisentzüge usw.) wurden seit 15 Jahren nicht verändert. Neben der Gebühr wurde jeweils auch eine Pauschale von 30 Franken pro Textseite von Entscheiden verrechnet für Kanzlei und Ausfertigung. 2019 kam das Verwaltungsgericht zum Schluss, dass diese Kanzleigebühr von 30 Franken überhöht bzw.ohne genügende gesetzliche Grundlage sei. Allerdings: Weder im gesamtschweizerischen Vergleich noch in Bezug auf den gesamten Verwaltungsaufwand im Bereich der Administrativmassnahmen erweisen sich die im Kanton Glarus derzeit erhobenen Gebühren als hoch oder besonders tief. Die langjährige und bis zum Urteil 2019 nicht beanstandete Praxis hatte somit unter dem Strich keine überhöhten Gebühren zur Folge. Mit den vom Verwaltungsgericht als zu hoch beanstandeten Kanzleigebühren wurden vielmehr die tiefen Verwaltungsgebühren im Administrativverfahren kompensiert.
Nullsummenspiel
Vor diesem Hintergrund genehmigt der Regierungsrat eine Änderung der Verordnung über die Gebühren im Strassenverkehr und in der Schifffahrt. Neu wird auf eine separate Position für Kanzleigebühren verzichtet. Für sämtliche Arten von Administrativmassnahmen kommen künftig Gebührenrahmen zur Anwendung, welche die Beibehaltung der bisherigen Gebührenhöhen unter Einbezug der ehemaligen Kanzleigebühren erlauben. Die angepasste Verordnung tritt per 1. Januar 2021 in Kraft.