Gebührentarif zum Gastgewerbegesetz verabschiedet

Der Gemeinderat nimmt die Wahl der Gemeindekaminfeger für die Amtsdauer 2012-2015 vor. Zudem verabschiedet er den Gebührentarif zum Gastgewerbegesetz.

 



Einheitlicher Gebührentarif zum Gastgewerbegesetz genehmigt.
Einheitlicher Gebührentarif zum Gastgewerbegesetz genehmigt.

Aufgrund von Art. 17 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Feuerwehr (Brandschutzgesetz) hat jede Gemeinde einen zugelassenen Kaminfeger zu wählen, welcher die ihm übertragenen Aufgaben ausführt. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Für die Amtsdauer 2012-2015 hat der Gemeinderat Glarus Süd folgende Wahlen vorgenommen:
- Ernst Müller, Oberurnen
(Dörfer Schwanden und Schwändi)

- Hans Züger, Linthal
(Dörfer Luchsingen, Hätzingen, Diesbach, Betschwanden, Rüti, Braunwald
und Linthal)

- Hans Tschudi, Näfels
(Dörfer Mitlödi, Sool, Nidfurn, Leuggelbach, Haslen, Engi, Matt und Elm)

Mit diesem Beschluss wirken die gewählten Kaminfeger in ihren bisher betreuten Dörfern.

Einheitlicher Gebührentarif zum Gastgewerbegesetz genehmigt

Im Zuge der Gemeindefusion waren die Gebühren im Zusammenhang mit dem Gastgewerbegesetz in der Gemeinde Glarus Süd festzulegen. Bis anhin wurden die Gebühren gestützt auf die Tarife der bisherigen Gemeinden erhoben. Der Gebührentarif regelt die einmaligen Gebühren für Betriebsbewilligungen, Gebühren für Festwirtschaften sowie die jährlichen Gebühren für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern. Im gleichen Reglement werden auch die Bewilligungen zur Verlängerung der Polizeistunde geregelt. Der Gebührentarif kann auf der Homepage der Gemeinde Glarus Süd im Online-Schalter unter «Präsidiales» eingesehen werden.

Stellungnahme zum Konzessionsgesuch Kraftwerk «alte Mühle», Luchsingen

Der Rat war aufgefordert, sich zum erwähnten Konzessionsgesuch zu äussern. Die Bächital Energie GmbH sieht vor, das Wasser der im Jahre 2010 erstellten Kraftwerksanlage «alti Kartoni» zu nutzen und auf der Parzelle der Wohnbaugenossenschaft Luchsingen (WBGL) wieder zu turbinieren. Der Bauherrschaft ist von den Verantwortlichen der WBGL in Aussicht gestellt worden, das Turbinenhaus im Baurecht auf ihrer Parzelle erstellen zu können. Nach dem Turbinieren wird das Triebwasser in den bereits bestehenden Unterwasserkanal in den Bächibach zurückgeleitet. Aufgrund der Tatsache, dass das Projekt im Sinne der Massnahmen ist, die der Bund mit der Energiepolitik erreichen will, steht seitens des Gemeinderates Glarus Süd der Konzessionserteilung durch den Regierungsrat an die Bächital Energie GmbH nichts entgegen.

Zusätzliche SBB-Tageskarten ab Dezember im Angebot

Die Tageskarten der Gemeinde der SBB erfreuen sich grosser Beliebtheit. So liegt die Auslastung zwischen März und September 2011 bei 95 Prozent. Aufgrund der grossen Nachfrage hat sich die Gemeinde Glarus Süd entschieden, ab dem 10. Dezember 2011 zwei zusätzliche SBB-Tageskarten ins Angebot aufzunehmen. Ab diesem Datum verfügt die Gemeinde Glarus Süd über 8 Gemeinde-Tageskarten pro Reisedatum. Obwohl die SBB die Tarife massiv erhöhen, werden die Tageskarten vorläufig weiterhin zu 38 Franken abgegeben. Je nach Auslastung behält sich die Gemeinde jedoch vor, die Preise allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt anzupassen. Die Tageskarten können beim Einwohneramt Glarus Süd – dieses befindet sich im 1. Stock des Strassenverkehrsamtes, Mühleareal 17, in Schwanden – unter Telefon 058 611 91 11 oder online auf der Webseite unter www.glarus-sued.ch bestellt werden.