Gefährdungsanalyse für den Kanton Glarus

An seiner letzten Sitzung vor den Sommerferien beschäftigte sich der Regierungsrat mit der Gefährdungsanalyse für den Kanton Glarus. Das Departement Sicherheit und Justiz wird mit der Ausarbeitung bis Ende Oktober 2013 beauftragt und ermächtigt, dafür eine Projektgruppe einzusetzen.



An seiner letzten Sitzung vor den Sommerferien beschäftigte sich der Regierungsrat mit der Gefährdungsanalyse für den Kanton Glarus. (Bild: ehuber)
An seiner letzten Sitzung vor den Sommerferien beschäftigte sich der Regierungsrat mit der Gefährdungsanalyse für den Kanton Glarus. (Bild: ehuber)

Die beteiligten Departemente haben die nötigen Personalressourcen zur Verfügung zu stellen. Für den Beizug einer externen Beratung wird ein Verpflichtungskredit von maximal 100 000 Franken zulasten des Fonds für Zivilschutz-Ersatzabgaben bewilligt.

Die Schweiz blieb von Unglücksfällen natürlichen, technischen oder gesellschaftlichen Ursprungs nicht verschont: Flugzeugabsturz in Würenlingen 1970, Brandkatastrophe Schweizerhalle 1986, Sturm Lothar 1999, Bergsturz Gondo 2000, Amoklauf im Zuger Parlament 2001, Brand im Gotthard-Strassentunnel 2001, Hochwasserkatastrophe 2005, Stromausfall im SBB-Schienennetz 2005, Schweinegrippe-Pandemie 2009, Carunglück im Wallis 2012. Für den Kanton sind Sturm Vivian (1990), Lawinenwinter Glarus Süd (1999), Erdrutsch Bätschen – Rüti/Braunwald (1999), Hochwasser Linth (2005) zu erwähnen. Nebst menschlichem Leid verursachen solche Ereignisse zunehmend höhere Kosten für die Gesellschaft: Die Hochwasserkatastrophe von 2005 war mit einer Schadenssumme von 3 Milliarden Franken das teuerste Unglück der letzten 100 Jahre in der Schweiz. Alle Katastrophen können nicht verhindert werden. Prävention und Vorsorge mindern allerdings deren Auswirkungen. Der Gefährdungsanalyse kommt diesbezüglich zentrale Bedeutung zu.

Zuständig für den Bevölkerungsschutz sind grundsätzlich die Kantone. Der Leitfaden KATAPLAN des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz bietet eine methodische Grundlage für Gefährdungsanalysen. Er basiert auf Erfahrungen in den Kantonen Aargau, Freiburg und Waadt aus den Jahren 2004 bis 2007. Eine umfassende und systematische Gefährdungsanalyse gibt es für den Kanton noch nicht. In Teilbereichen liegen zwar Gefahrenkarten vor, die ein präzises Bild über die Risiken vermitteln, insbesondere zu Hochwasser und Bergrutschen. Damit wird aber nicht das gesamte Gefährdungsspektrum abgedeckt. Es existieren auch technik- und gesellschaftsbedingte Gefährdungen. Das 2012 revidierte Bevölkerungsschutzgesetz fordert eine solche Analyse. Diese soll mit Fachleuten des Kantons und der Gemeinden unter Beizug einer externen Fachberatung und unter Leitung des Departementsvorstehers Sicherheit und Justiz erarbeitet werden. Dem Projektteam gehören an:

- Markus Denzler, Polizeikommandant
- Josef Gisler, Feuerwehrinspektor
- Jakob Marti, Hauptabteilungsleiter Umwelt, Wald und Energie (inkl. Bereich Chemie)
- Jürg Walcher, Naturgefahren
- Christoph Kamm, Tiefbau
- Martin Mani, Kantonsarzt/Chef Koordinierter Sanitätsdienst
- Pierre Rohr, Informatik
- Arpad Baranyi, Departementssekretär
- Vertreter Technische Betriebe
- Vertreter der Gemeindeführungsorganisationen
- Vertreter Bundesamt für Bevölkerungsschutz
- externe Beratungsfirma