Gemeinde Glarus budgetiert einen Verlust von CHF 0,52 Mio. für das Jahr 2024

Der Gemeinderat hat das Budget 2024 zuhanden der Gemeindeversammlung vom 24. November 2023 mit einem Verlust von CHF 0,52 Mio. verabschiedet. Dieses Ergebnis wird jedoch nur aufgrund von Grundstücksverkäufen im Zusammenhang mit dem kantonalen Strassenbauprojekt Querspange Netstal (Finanzertrag von CHF 2,32 Mio.) sowie aufgrund einer Entnahme von CHF 1,40 Mio. aus der per 1. Januar 2023 gebildeten finanzpolitischen Reserve erreicht. Der operative Verlust beläuft sich auf CHF 1,92 Mio., der Verlust aus betrieblicher Tätigkeit auf CHF 5,47 Mio.



Mitteilung Gemeinde Glarus (zvg)
Mitteilung Gemeinde Glarus (zvg)

Die Bilanz ist weiterhin stabil und die Höhe des Fremdkapitals tragbar. Der Selbstfinanzierungsgrad weicht im Budget 2024 mit 7% jedoch stark vom Zielwert von 80% ab. Er wird in den kommenden Jahren bei einem angenommenen jährlichen Investitionsvolumen von CHF 13 Mio. weiter sinken und sogar in den negativen Bereich fallen. Auch die Nettoschuld pro Einwohner/-in liegt im Budget 2024 mit CHF 2661 nicht mehr im Zielbereich von CHF 1000 Nettoschuld pro Einwohner/-in.

Weiterhin hoher Investitionsbedarf

Für das Jahr 2024 werden Nettoinvestitionen von insgesamt CHF 22,74 Mio. budgetiert. Dazu gehören zum Beispiel die Sanierung des Freibads Goldigen in Netstal mit CHF 4,3 Mio., die Sanierung der Schulanlage Erlen in Glarus mit CHF 3,5 Mio., der Neubau des Doppelkindergartens Ennetbach in Netstal mit CHF 2,0 Mio. und diverse Projekte im Bereich Strassenbau und Werkleitungen. Es sind in der Schulraumentwicklung, in der Infrastruktur für Freizeit und Sport, für den Hochwasserschutz und für weitere Infrastrukturprojekte in den kommenden Jahren Planungen in je zweistelligem Millionenbereich vorhanden. Um die Investitionen personell und finanziell zu stemmen, muss der Gemeinderat auch künftig sämtliche Investitionsvorhaben kritisch auf Notwendigkeit, Höhe und Zeitpunkt hinterfragen und priorisieren. Die Umsetzungsprojekte werden auf die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde Rücksicht nehmen müssen.

Entwicklung des Personalaufwands

Der Personalaufwand stellt in einem öffentlichen Dienstleistungsbetrieb eine grosse Ausgabenposition dar. Der Gemeinderat plant und überwacht deshalb die Entwicklung des Personalaufwands sorgfältig, unter anderem im Austausch mit der Personalvertretung. Der Personalaufwand erhöht sich im Jahr 2024 um CHF 0,47 Mio. Die Lohnentwicklung für die Mitarbeitenden ist trotz der gegenwärtigen Teuerung und des Arbeitskräftemangels auch aufgrund der negativen Betriebsrechnung mit insgesamt CHF 0,32 Mio. vergleichsweise tief budgetiert.

Keine Erhöhung des Gemeindesteuerfusses

Im integrierten Aufgaben- und Finanzplan 2025–2027 ist ab dem Jahr 2025 eine Erhöhung des Gemeindesteuerfusses (evtl. Bausteuer) vorgesehen. Durch diese Erhöhung und durch eine weitere Entnahme aus der finanzpolitischen Reserve von CHF 3,5 Mio. resultiert für das Jahr 2025 ein leichter Ertragsüberschuss von CHF 0,17 Mio. Aber bereits im Jahr 2026 wird es wieder zu einem Verlust kommen, selbst mit einer weiteren Auflösung der finanzpolitischen Reserve. Trotzdem will der Gemeinderat den Gemeindesteuerfuss nach dessen Senkung um 5% im Jahr 2023 bzw. um 2% im Jahr 2021 nicht bereits im Jahr 2024 wieder erhöhen. Der Gemeinderat wird den Fiskalertrag bzw. den Gemeindesteuerfuss in Abhängigkeit der laufenden Ausgaben, der anstehenden und ordentlich finanzierbaren Investitionen und eines eventuellen Bausteuerzuschlags alljährlich beurteilen.

Langfristiges Ziel ist die Pflege der Standortvorteile von Glarus

Dem Gemeinderat ist es wichtig, die Standortvorteile von Glarus weiterhin zu pflegen und zu fördern. Dies bedeutet, auf der Grundlage von gesunden Finanzen und einer moderaten Steuerbelastung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit zeitgemässen Dienstleistungen und Infrastrukturen auch etwas zu bieten. Nicht von der Hand zu weisen ist dabei, dass es hierzu personeller und finanzieller Ressourcen bedarf. Es sind aber zum Beispiel weitere Veräusserungen von nicht benötigten Vermögenswerten zu prüfen. Das Betriebsergebnis ist zwingend zu verbessern. Der Gemeinderat hat deshalb eine interne Arbeitsgruppe eingesetzt, welche Einsparpotenziale und Ertragsoptimierungen trotz der gegenwärtig intensiven Investitionsphase der Gemeinde zu Handen des Gemeinderats erarbeiten soll. Ziel ist eine mittel- bis langfristig gesunde Bilanz mit einem mittelfristigen Abbau der Schulden und eine ausgeglichene Erfolgsrechnung.

Der Gemeinderat dankt allen Stimmberechtigten, Mitarbeitenden Partnern und allen weiteren Personen, die den eingeschlagenen Weg mittragen und weiterhin konstruktiv und kritisch unterstützen.

Hintergrundinformation: Über die finanzpolitische Reserve

Per 1. Januar 2023 sind das neue Finanzhaushaltgesetz (FHG) und die neue Finanzhaushaltverordnung (FHV) mitsamt den entsprechenden Übergangsbestimmungen in Kraft getreten. Aufgrund dieser neuen gesetzlichen Grundlage ist es möglich, Aufwandüberschüsse mittels der finanzpolitischen Reserve, die aus den Aufwertungs- und Neubewertungsreserven gebildet wurde, zu decken (vgl. Art. 34a FHG). Die Gemeinde Glarus nutzt nun im Budget 2024 erstmalig diese Möglichkeit und budgetiert eine Entnahme aus der finanzpolitischen Reserve von CHF 1,40 Mio.

Unter www.glarus.ch/gemeindeversammlung stehen Detailunterlagen zum Budget 2024 der Gemeinde Glarus zur Verfügung. Des Weiteren können sich die Stimmberechtigten an der Informationsveranstaltung vom Montag, 6. November 2023, 19.30 Uhr, Gemeindehaussaal Ennenda, über das Budget 2024 informieren.