Gemeinde Glarus Nord hebt Fahreinschränkung auf dem Strassenabschnitt Obertal– Sulz auf

Die Gemeinde Glarus Nord lockert die Fahreinschränkung Obertal–Sulz im Oberseetal Glarus Nord/Näfels per 1. Januar 2015. Ab Parkplatz Sulz Richtung Rauti und Lachen gilt das Fahrverbot indes weiterhin.



Die Gemeinde Glarus Nord lockert die Fahreinschränkung Obertal–Sulz im Oberseetal.
Die Gemeinde Glarus Nord lockert die Fahreinschränkung Obertal–Sulz im Oberseetal.

Bereits in der alten Gemeinde Näfels herrschten für das Befahren des Strassenabschnitts Obertal–Sulz besondere Bestimmungen: So war der Verkehr auf dieser Strecke durch eine Bewilligungspflicht beschränkt.

Dies führte bei den Bewohnern des Oberseetals, aber auch in der Bevölkerung und den lokalen Medien nach operativem Start der Gemeinde Glarus Nord zunehmend für negative Aufmerksamkeit. Um die Problematik zu entspannen, erliess der Gemeinderat Glarus Nord im April 2013 zwischenzeitlich das Reglement über das Befahren des Strassenabschnitts Obertal–Sulz im Oberseetal.

Der Gemeinderat hat infolge der gemachten Erfahrungen nun beschlossen, den Strassenabschnitt Obertal–Sulz einer allgemeinen Nutzung zuzuführen und das Reglement für das Befahren des Strassenabschnitts Obertal–Sulz vom April 2013 per 31. Dezember 2014 ausser Kraft zu setzen. Dadurch kann der Streckenabschnitt nach Bewilligung weiterer Amtsstellen ab dem 1. Januar 2015 frei befahren werden.

Die Strassen ab Sulz Richtung Rauti und Lachen bleiben gemäss den Vorschriften über das Befahren von Alpstrassen und den Bestimmungen des Wildasyls mit einem Fahrverbot versehen.