Gemeinde Glarus Nord intensiviert Kontrollen bei der illegalen Entsorgung

Die Gemeinde Glarus Nord führt vermehrt Kontrolle hinsichtlich Littering und illegale Abfallentsorgung durch. Hierbei ist sie auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Ziel ist, die damit verbundenen Kosten zu senken und die Umwelt zu schützen.



Gemeinde Glarus Nord intensiviert Kontrollen bei der illegalen Entsorgung (z vg)
Gemeinde Glarus Nord intensiviert Kontrollen bei der illegalen Entsorgung (z vg)

So identifizierte die Gemeinde Glarus Nord in jüngerer Zeit bereits verschiedene Verursacher, welche ihren Abfall illegal entsorgt hatten. Dies auch dank Hinweisen aus der Bevölkerung, welche willkommen sind. Die Fälle illegaler Abfallentsorgung werden nicht nur polizeilich zur Anzeige gebracht. Vielmehr müssen die Verursacher unabhängig davon die Kosten tragen, welche mit der ordnungsgemässen Entsorgung des illegalen Abfalls entstanden sind. Die Gemeinde Glarus Nord ruft die Bevölkerung ebenfalls zur Reduktion von Littering auf. 

Illegale Abfallentsorgung … 

Littering und illegale Abfallentsorgung dürfen nicht miteinander verwechselt werden. Bei der illegalen Abfallentsorgung handelt es sich um das Deponieren von nicht mehr benötigtem Hausrat ausserhalb der dafür vorgesehenen Abfallanlagen. Ebenso ist das Deponieren von Hauskehricht in öffentliche Abfallbehälter verboten. Unter illegale Abfallentsorgung fällt auch der Einwurf von gebührenlosen Kehrichtsäcken in Kehrichtsammelstellen. So hat die illegale Abfallentsorgung das Ziel, die Entsorgungsgebühr zu vermeiden. 

… ist nicht gleich Littering 

Unter Littering versteht man das achtlose Wegwerfen oder Liegenlassen von kleinen Mengen an Abfall, so beispielsweise Take-away-Verpackungen oder PET-Flaschen. Beim Littering geht es – anders als bei der illegalen Abfallentsorgung – nicht um die Einsparung von Gebühren, sondern um Bequemlichkeit, Nachlässigkeit oder mangelndes Problembewusstsein. Littering verursacht in der Schweiz hohe Kosten: Laut einer veröffentlichten Studie des Bundesamtes für Umwelt beträgt der jährliche Mehraufwand, welcher durch Littering entsteht, schweizweit nicht weniger als CHF 150 Mio. Weitere CHF 50 Mio. entfallen durch die Entsorgung von Littering im öffentlichen Verkehr.