Die Gemeinde Glarus Nord kehrt zurück zum Normalbetrieb: Ab 06. Juni 2020 stehen die gemeinde-eigenen Objekte und Anlagen wieder gemäss Benutzungsreglement der Gemeinde Glarus Nord zur Verfügung. Das Pandemieteam erliess an seiner Sitzung vom 04. Juni 2020 das zugrundeliegende Schutzkonzept für die gemeindeeigenen Objekte und Anlagen, welches das Schutzkonzept für die gemeindeeigenen Sportanlagen von Mitte Mai ersetzt.
Nutzung mit Vorgaben
Die Objekte und Anlagen der Gemeinde dürfen gemäss den Vorgaben der Gemeinde Glarus Nord genutzt werden, wenn die jeweiligen Nutzenden ein plausibilisiertes Schutzkonzept vorweisen können. Viele Verbände bieten dafür Muster an. Ohne Schutzkonzept ist die Nutzung der gemeindeeigenen Objekte nicht gestattet. Die Kontrollen zur Einhaltung der Schutzmassnahmen obliegen dem Arbeits-inspektorat des Kantons Glarus. Weitere Voraussetzungen ist das Einhalten der mittlerweile bekann-ten Verhaltens- und Hygienerichtlinien des BAG. Vor allem bei Anlässen sind Präsenzlisten zu führen. Ebenso müssen die Kontaktstellen, beispielsweise benutzte Geräte, Türfallen etc., nach Benutzung desinfiziert werden. Das Reinigungs- und Desinfektionsmittel ist durch die Nutzenden selbst mitzubrin-gen, wobei das Ressort Liegenschaften resp. der zuständige Hauswart für unterstützende Auskünfte zur Verfügung steht.
Wenige Einschränkungen bleiben
Mit dem Erlass des neuen Schutzkonzeptes kehrt die Gemeinde Glarus Nord auch hinsichtlich Nut-zung der gemeindeeigenen Objekte und Anlagen weitestgehend in den Normalbetrieb zurück. Zwei Einschränkungen bleiben: Das Dachgeschoss des Gemeindehauses Niederurnen bleibt bis auf Weiteres für Nutzungen gesperrt. Dies, weil das Dachgeschoss die einzige Räumlichkeit in den drei Gemeindehäusern ist, in welcher Sitzungen mit mehr als zehn Personen durchgeführt werden können. Ebenso bleiben die Duschen der Garderoben aus Praktikabilitätsgründen bei der Reinigung bis auf Weiteres ebenfalls für eine Nutzung gesperrt. Das Schutzkonzept kann unter www.glarus-nord.ch/schutzkonzept heruntergeladen werden. Die Gemeinde Glarus Nord ruft die Bevölkerung dazu auf, auch bei der Nutzung der öffentlichen Räume die Vorschriften des BAG, namentlich Social Dis-tancing, weiterhin einzuhalten.