Gemeinde Glarus Nord senkt die Gebühren

Gemeinde Glarus Nord senkt die Gebühren der Fahrbewilligungen für die Benützung von Waldstrassen sowie der alp- und landwirtschaftlichen Strassen im Berggebiet.



Gemeinde Glarus Nord senkt die Gebühren der Fahrbewilligungen für die Benützung von Waldstrassen sowie der alp- und landwirtschaftlichen Strassen im Berggebiet.
Gemeinde Glarus Nord senkt die Gebühren der Fahrbewilligungen für die Benützung von Waldstrassen sowie der alp- und landwirtschaftlichen Strassen im Berggebiet.

Der Gemeinderat Glarus Nord senkt per 1. Januar 2015 die Gebühren für die Benützung von Waldstrassen sowie der alp- und landwirtschaftlichen Strassen im Berggebiet. Der Preis für eine Tageskarte sinkt von 25 Franken auf 20 Franken um zwanzig Prozent, während die Jahreskarte gleich vierzig Prozent günstiger wird: Die Kosten für eine jährliche Fahrbewilligung betragen neu 150 Franken statt der ursprünglichen 250 Franken.

Seit dem Erlass des Reglements für das Befahren von Waldstrassen sowie der alp- und landwirtschaftlichen Strassen im Berggebiet am 1. Januar 2012 hat der Gemeinderat die Fahrbewilligungsthematik kontinuierlich überwacht. Dies auch, nachdem im Zuge der Vereinheitlichung an verschiedenen Orten Unmut über die neuen Tarife entstanden waren.

Dabei stellte der Gemeinderat fest, dass vor allem im Jahr 2012 die Kosten überdurchschnittlich hoch gewesen sind. Diese Investitionen waren vor allem mit der erstmaligen Umsetzung des Reglements verbunden. Dank dieser einmaligen Initialkosten konnte der Bereich Wald und Landwirtschaft in den Folgejahren 2013 und 2014 die Bewilligungen äusserst speditiv und in Kostenhinsicht massiv günstiger abwickeln.

Dank der konsequenten Anwendung des einheitlichen Reglements und der kostengünstigen Abwicklung erhält der Gemeinderat Spielraum. Der Gemeinderat hat daher beschlossen, diesen Spielraum mit der Senkung des Tarifes für die Jahreskarte auf 150 Franken sowie der Tageskarte auf 20 Franken auch zu nutzen und direkt an die entsprechenden Nutzerkreise weiterzugeben.

Ebenso beantragt der Gemeinderat in seiner Stellungnahme anlässlich der Vernehmlassung «Motion Gisler», dass die Gemeinden weiterhin die Fahrbewilligungen abgeben sollen, die Kontrolle jedoch durch die Kantonspolizei erfolgen soll.