Gemeinde Glarus setzt im Jahr 2023 die Öko-Abgabe aus

Der Gemeinderat setzt im Jahr 2023 die Konzessionsabgabe der tb.glarus (Öko-Abgabe) aus. Damit leistet die Gemeinde angesichts der gestiegenen Energiepreise einen Beitrag zur Entlastung der Glarner Wirtschaft und der Bevölkerung. Diese Unterstützungsmassnahme ist auf das Jahr 2023 befristet.



Mitteilung Gemeinde Glarus (zvg)
Mitteilung Gemeinde Glarus (zvg)

Einige Stimmberechtigte haben den Gemeinderat um Herabsetzung der Öko-Abgabe (Konzessionsabgabe der tb.glarus) auf null Rappen pro kWh für das Jahr 2023 ersucht. Der Gemeinderat hat dieses Anliegen geprüft und gutgeheissen. Die Konzessionsabgabe beinhaltet die Abgeltung der tb.glarus für ihre Nutzung des öffentlichen Grundes. Zurzeit beträgt die Konzessionsabgabe 1.0 Rp./kWh. Sie wird den Endverbrauchern bzw. den Kunden der tb.glarus weiterverrechnet.

Die Einnahmen aus dieser Konzessionsabgabe von jährlich rund einer Million Franken speisen den Energiefonds der Gemeinde. Der Energiefonds ist ein wichtiges Instrument zur Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2050 sowie zur Weiterentwicklung der Gemeinde als Energiestadt. Deshalb kommt eine Aussetzung der Konzessionsabgabe über das Jahr 2023 hinaus für den Gemeinderat nicht infrage. In den kommenden Jahren sieht sich die Gemeinde mit beträchtlichen Investitionen zur Reduktion des CO2-Ausstosses, zur Förderung erneuerbarer Energien, zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie in andere ökologisch vorbildliche Projekte konfrontiert. Um diese finanzieren zu können, ist sie auf einen mit ausreichend Mitteln ausgestatteten Energiefonds angewiesen.

Der Gemeinderat erachtet aber ein einjähriges Aussetzen der Konzessionsabgabe im Jahr 2023 als Zeichen der Solidarität und Unterstützung für Wirtschaft und Bevölkerung als vertretbar.

Weiterführende Informationen

  • §  Memorial zur Gemeindeversammlung der Gemeinde Glarus vom 29. November 2019, Traktandum 3, «Genehmigung der Änderung der Werkordnung bezüglich Konzessionsabgabe der tb.glarus (Öko-Abgabe)»
  • §  Die Rechtsgrundlage zu dieser von den tb.glarus erhobenen Konzessionsabgabe findet sich in Art. 7 Abs. 1 Bst. g bis j der Werkordnung der tb.glarus, abrufbar unter https://glarus.tlex.ch/app/de/texts of law/7.5-1

§ Das Reglement über den Energiefonds der Gemeinde Glarus ist abrufbar unter https://glarus.tlex.ch/app/de/texts of law/7.3-1