Gemeinde Glarus stärkt Position als familienfreundliche Gemeinde

Die Gemeinde Glarus stärkt die Position als familienfreundliche Gemeinde und verbessert die Rahmenbedingungen für berufstätige Eltern und deren Kinder weiter. Nach der Genehmigung der Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung durch die Gemeindeversammlung vom 25. November 2011 hat der Gemeinderat anlässlich seiner letzten Sitzung auch die dazugehörenden, ergänzenden Ausführungs- und Elterbeitragsreglemente erlassen. Damit werden klare Grundlagen für die Weiterentwicklung der Betreuungsangebote für Kinder aller Altersklassen geschaffen.



Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung. (Bild: zvg)
Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung. (Bild: zvg)

In diesen beiden Bestimmungen sind die maximalen oder je nach den erbrachten Leistungen möglichen Preise der Kinderkrippen (für Kinder im Vorschulalter) und der Tagesstrukturen (für schulpflichtige Kinder) sowie die minimale und maximale Beteiligung der Eltern an diesen Kosten festgelegt. Dieser Kostenbeitrag ist einerseits abhängig vom gewählten Betreuungsmodul und andererseits von den finanziellen Verhältnissen der Eltern.

Leistungsvereinbarung mit den Dachvereinen

Der Gemeinderat hat drei Leistungsvereinbarungen mit den drei örtlichen Dachvereinen, GlarusService (Glarus und Riedern), Verkehrsverein Netstal und Verkehrsverein Ennenda genehmigt. In diesen Vereinbarungen werden u.a. geregelt:

- Zusammenarbeit von Gemeinde und Dachvereinen zur Pflege von Traditionen und Anlässen in allen Ortsteilen

- Abgrenzung der Aufgaben von Dachvereinen, Gemeinde und Technischen Betriebe Glarus (TBG)

- Direkte finanzielle Unterstützung der Dachvereine durch die Gemeinde

- Indirekte Unterstützung der Dachvereine durch die Gemeinde sowie die Technischen Betriebe Glarus (TBG) (Möglichkeit des Erlasses erbrachter TBG- und Gemeindeleistungen)