Gemeinde nur gegen den Titel Stadt

Glarus soll weiterhin eine Gemeinde bleiben und keine Stadt werden. Alle andere Anträge an der Gemeindeversammlung von letztem Freitag wurden dagegen genehmigt.



Knappe Entscheidungen: Nicht nur bei den Wahlen in die GPK mussten die Stimmen gezählt werden. (Bild: jhuber)
Knappe Entscheidungen: Nicht nur bei den Wahlen in die GPK mussten die Stimmen gezählt werden. (Bild: jhuber)

Es wurde das erwartete heisse Eisen: Die Frage, ob Glarus in Zukunft als Stadt auftreten soll oder nicht. Fast eine halbe Stunde meldeten sich zahlreiche Redner am letzten Freitag an der Gemeindeversammlung zu diesem Thema. Da wurde angeführt, dass das Ortsbild bereits beim Neuaufbau nach dem Brand als Stadt konzipiert wurde. Oder dass der Auftritt als kleine Stadt sympathischer daherkomme als der als grosse Gemeinde. Dagegen wurde argumentiert, dass nach der Fusion zuerst eine Phase der Konsolidierung einsetzten soll und sich die zu Dörfern herabgestuften alten Gemeinden im neuen Gefäss finden und behaupten soll. Als Stadtteile sei hier die Gefahr gross, dass die unterschiedlichen Kulturen und Identitäten verloren gingen. Die Entscheidung gegen den Antrag des Gemeinderates fiel anschliessend erwartet knapp aus. Mit 189 zu 158 wurde bestimmt, dass Glarus weiterhin als Gemeinde auftreten soll.

Erste Rechung genehmigt

Dies war aber der einzige Punkt, in dem das Plenum im «Schützenhaus» gegen die Anträge des Gemeinderates stimmten. Dem Projektierungskredit für den Hochwasserschutz an der Linth und den Rahmenkredit für den Umbau im «Schützenhaus» stimmte die Versammlung genauso zu wie den Rechnungen der Gemeinde, den Technischen Betrieben und den Alters- und Pflegeheimen. Bei der Gemeinderechnung gab nur die Kosten beim Wechsel in die kantonale Pensionskasse für die Gemeindeangestellten zu reden. Es stellte sich hier die Frage, ob die Gemeinde alle anfallenden Kosten von rund einer Million Franken übernehmen müsse. Laut Gemeinderat Roland Schubiger müsse die Gemeinde als Arbeitgeber sowieso den grössten Teil übernehmen und beim Übrigen könnte ein langwieriges Hickhack entstehen. Er sprach sich deshalb für diese pragmatische und schnelle Lösung aus, welcher auch anschliessend der Souverän zustimmte. Zu der Rechnung erwähnte Gemeindepräsident Christian Marti, dass das postive Ergebnis sehr schön ist, einmalige Erträge – vor allem der Entschuldungsbeitrag des Kantons – hier jedoch grossen Einfluss haben. «Schön ist, dass wir den grössten Teil des kantonalen Beitrags über das erste Jahr gerettet haben, die Verteilung zwischen Kanton und Gemeinden müsse aber nochmals genau betrachtet werden.» Des Weiteren müsse die Gemeinde auf dem eingeschlagenen Weg weitergehen. Vor allem der Punkt Finanzdisziplin werden weiter sehr grosse Bedeutung behalten. Trotzdem müsse die Gemeinde in den kommenden Jahren grössere Investitionen in die Infrastrukturen aufwenden.

Neue Maschine für den Forst

Weniger klar wurde der Antrag für den Ersatz einer Forstmaschine zugestimmt. Über die Notwendigkeit und Folgekosten einer knapp halben Million teuren Maschine wurde genauso diskutiert sowie ob dadurch private Unternehmen unlauter und unnötig konkurrenziert werden. Auf der anderen Seite wurde die damit verbundene Stärkung des Forstamtes befürwortet, welcher auch bei Naturereignissen eingesetzt wird und eine wichtige Funktion in der Lehrlingsausbildung ausübe. Mit einem deutlichen Mehr folgte die Versammlung dem Antrag des Gemeinderates.

GPK neu zusammengesetzt

Zu Beginn der Versammlung wurde das bisherige Mitglied der Geschäftsprüfungskommission Peter Züger, Ennenda, als Nachfolger von Mathias Auer, Netstal, zum Präsidenten gewählt. Anschliessend setzten sich Hans Schubiger, Netstal, und Philipp Eberhard, Riedern, gegenüber Christian Kunz, Ennenda, bei der Wahl des 5. und 6. Mitglieds der GPK durch.

Für eine kommende Gemeindeversammlung gingen dazu noch drei Anträge aus dem Plenum ein: «Grundsatzentscheidungen vors Volk» – Überarbeitung der Gemeindeordnung, «Sicherheit und Wohnqualität dank Verkehrsberuhigung» (Antrag SP) sowie «Anpassung Abwasserreglement betreffend Gebühren» (Antrag BDP).