Das ursprünglich per 1. April 2025 eingeführte Reglement mit den dazugehörigen Tarifen führte in der Praxis zu einer Belastung der Vereinskassen und löste entsprechende Rückmeldungen seitens Vereinen und Organisationen aus.
Die nun vorliegende Überarbeitung reagiert unter anderem auf diese Rückmeldungen. Im Zentrum stand insbesondere die Anpassung der Abgrenzung zwischen kommerzieller und nichtkommerzieller Nutzung. Dadurch können einheimische Vereine die gemeindeeigenen Anlagen künftig wieder zu tragbaren Konditionen nutzen und weiterhin ihren wichtigen Beitrag zur Lebensqualität in Glarus Süd leisten.
Neben den finanziellen Anpassungen wurde das Reglement auch inhaltlich umfassend präzisiert. Insbesondere wurden Bestimmungen zu Brandschutz, Haftung, Zuständigkeiten sowie zu den Verantwortlichkeiten bei Veranstaltungen in gemeindeeigenen Liegenschaften klarer geregelt.
Mit der Überarbeitung schafft die Gemeinde klare und praxisnahe Rahmenbedingungen, die sowohl den Bedürfnissen der lokalen Vereine als auch den Anforderungen an Sicherheit und Ordnung in den gemeindeeigenen Liegenschaften gerecht werden.
Wenn Berge rutschen – KlimaGlarus.ch organisiert Freiwilligeneinsatz auf der Alp Hofalpli



