Gemeinderat empfiehlt bei der NUP II+ alle Abänderungsanträge zur Ablehnung

Der Gemeinderat behandelte die eingegangenen Abänderungsanträge zur NUP II+ und empfiehlt diese zur Ablehnung. Insgesamt sind 17 gültige Anträge eingegangen. Das Bulletin 2 zur a.o. Gemeindeversammlung ist online.



Gemeinderat empfiehlt bei der NUP II+ alle Abänderungsanträge zur Ablehnung" (zvg)
Gemeinderat empfiehlt bei der NUP II+ alle Abänderungsanträge zur Ablehnung" (zvg)

Von den 17 gültigen Abänderungsanträgen betreffen neun Anträge das Baureglement sowie acht Anträge den Zonenplan. Im Weiteren sind fünf Anträge eingegangen, welche überwiegend Themen behandeln, die nicht Bestandteil der NUP II+ bilden und daher ungültig sind. Ebenso waren zwei Teilanträge unzulässig.

Die Anträge zu den Zonenplänen beziehen sich auf die Zonenzuweisung des Gebiets Hagnen Mollis, aber auch auf die Ausscheidung der Gewässerräume sowie die Naturschutzzone im Gebiet Torfstichseen. Beim Baureglement betreffen die Abänderungsanträge diverse Themen, so die Mehrwertabgabe, die Baulandverfügbarkeit, das Gewächshaus und die Wildtierkorridore. Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigten an der a.o. Gemeindeversammlung sämtliche Abänderungsanträge zur Ablehnung.

Das Bulletin 2 der Gemeindeversammlung vom 16. September 2022 ist auf der Homepage der Gemeinde Glarus Nord einsehbar (www.glarus-nord.ch/nup2+) und wird bis spätestens 5. September 2022 mit den Stimmrechtsausweisen in alle Haushalte verschickt.