Die Herbst-Gemeindeversammlung 2019 beschloss, einen Energiefonds für die finanzielle Förderung von erneuerbaren Energien und energieeffizienten Technologien zu schaffen. Am 5. November 2020 hat nun der Gemeinderat nach Auswertung einer zuvor durchgeführten Vernehmlassung ein Reglement erlassen, das die Verwendung der Mittel des Energiefonds regelt. Das Reglement tritt rückwirkend per 1. Januar 2020 in Kraft.
Energiefonds ist in Legislaturplanung abgestützt
Der Energiefonds der Gemeinde Glarus soll dazu dienen, aus ihm kommunale Investitionen zu tätigen oder zu unterstützen, mit denen der CO2-Ausstoss reduziert wird. Dies steht im Einklang mit der Legislaturplanung 2019 – 2022 des Gemeinderates. Einer von deren Schwerpunkte postuliert: «Glarus verpflichtet sich zur Nachhaltigkeit im Umgang mit gemeindeeigenen Ressourcen und Liegenschaften» und das Ziel 1 dieses Schwerpunktes lautet: «CO2-Ausstoss aus Liegenschaften der Gemeinde ist schrittweise gemäss Energiestrategie 2050 des Bundes reduziert.»
Breite Palette an beitragsberechtigten Vorhaben
Der Energiefonds dient zur Unterstützung von gemeindeeigenen Projekten. Hierzu zählen auch Projekte von Anstalten der Gemeinde (Alters- und Pflegeheime Glarus und Technische Betriebe Glarus). Die mit dem Energiefonds mit Beiträgen geförderten Projekte haben sich gemäss dem Fondsreglement dadurch auszuzeichnen, dass sie (unter Umständen neben anderen Projektzielen) auf eine Reduktion des CO2-Ausstosses abzielen oder sonst wie ökologisch vorbildlich sind.
Konkret sollen aus dem Energiefonds insbesondere Projekte und Massnahmen unterstützt werden, die sich aus dem – derzeit in Entstehung begriffenen – Massnahmenkatalog der Gemeinde Glarus im Zusammenhang mit dem Prozess «Energiestadt» ergeben. Weiter sollen etwa die vermehrte Nutzung erneuerbarer Energien durch die Gemeinde und ihre Anstalten, die Erhöhung der Energieeffizienz sowie die nachhaltige Mobilität gefördert werden.
Was die Förderung der erneuerbaren Energien anbelangt, sollen aus dem Energiefonds insbesondere Massnahmen und Projekte bei den Gemeindeliegenschaften unterstützt werden, welche eine Nutzung von Umwelt- und / oder Abwärme, Wärmeverbünde, die Installation von Photovoltaikanlagen oder den Betrieb der Liegenschaften mit Energiequellen wie Glarner Strom, Biogas oder Glarner Holz vorsehen.
Als beitragsberechtigte Vorhaben zur Reduktion des CO2-Ausstosses fallen z.B. die Förderung von Wasserkraftanlagen, die Sanierung von Heizsystemen oder die Erlangung von Minergie-Standards bei Gemeindeliegenschaften sowie die Förderung von nachhaltiger Mobilität und energieeffizienten Strassenbeleuchtungen in Betracht.
Beitragsverfahren ist an Budgetprozess gekoppelt
Das Verfahren der Beitragsgewährung ist grundsätzlich an den Budgetprozess gekoppelt. Daher ist der Gemeinderat für den Entscheid über die Gewährung von Beiträgen aus dem Energiefonds zuständig. Stets sind aber in Bezug auf die geförderten Projekte die von der Gesetzgebung vorgegebenen Finanzkompetenzen sowie das finanzrechtliche Bruttoprinzip zu wahren. Vor- und nachgelagert zu den Beitragsentscheiden des Gemeinderats bearbeitet die Hauptabteilung Bau und Umwelt die von den Verwaltungseinheiten der Gemeinde und von den Anstalten der Gemeinde gestellten Beitragsgesuche. Der Gemeinderat informiert die Stimmberechtigten jeweils zusammen mit dem Budget über die vorgesehenen Entnahmen aus dem Energiefonds. Zudem berichtet er anlässlich der Genehmigung der Jahresrechnung über die finanzielle Situation des Energiefonds und über die Verwendung der Fondsmittel.
Speisung des Energiefonds durch Konzessionsabgabe der tb.glarus
Der Energiefonds wird durch die Einnahmen aus der von den tb.glarus an die Gemeinde zu entrichtenden Konzessionsabgabe gespiesen. Der Gemeinderat hat am 11. Juni 2020 beschlossen, die Höhe der Konzessionsabgabe der tb.glarus zwecks Milderung der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Wirtschaft für das Jahr 2020 rückwirkend auf 0,5 Rappen pro Kilowattstunde verteilte elektrische Energie und für das Jahr 2021 auf 1 Rappen pro Kilowattstunde festzusetzen. Demzufolge wird der Energiefonds im Jahr 2020 voraussichtlich mit ungefähr CHF 0,5 Mio. und im Jahr 2021 dann mit ungefähr CHF 1 Mio. ausgestattet werden.
Das Reglement betreffend den Energiefonds der Gemeinde Glarus und die dazugehörigen Erläuterungen sind abrufbar unter www.glarus.ch/onlineschalter --> Energie.