Der Gemeinderat Glarus hat sich intensiv mit der Durchführung der Gemeindeversammlung vom 27. November 2020 auseinandergesetzt. Ihm ist es ein grosses Anliegen, dass die Stimmberechtigten auch in der gegenwärtigen besonderen Lage aufgrund der Coronavirus-Pandemie die Möglichkeit haben, die ihnen zustehenden direktdemokratischen Rechte wahrzunehmen, ohne eine Infektion zu riskieren. Vorteilhaft ist, dass die Turnhalle Buchholz in Glarus optimale räumliche Bedingungen bietet, um ein detailliertes Schutzkonzept umzusetzen. Dies ermöglicht eine für alle Beteiligten sichere Durchführung der Gemeindeversammlung.
Das Schutzkonzept im Detail
Der Zutritt in die Turnhalle Buchholz erfolgt bereits ab 18.30 Uhr durch zwei Eingänge. Die Stimmberechtigten sind gebeten, frühzeitig zu erscheinen, damit genügend Zeit für den Einlass zur Verfügung steht und die Versammlung pünktlich beginnen kann. Markierungen und Lenkungsmassnahmen vor und in der Turnhalle Buchholz weisen die Teilnehmenden auf die einzuhaltenden Abstände und Hygienemassnahmen hin. Die Grösse der Turnhalle Buchholz erlaubt eine Bestuhlung mit genügend Abstand zwischen den einzelnen Stühlen. Vor und im Versammlungslokal sind ausreichend Hygienestationen (Desinfektionsmittel, Schutzmasken, Abfalleimer) vorhanden. Nach der Versammlung stehen drei Ausgänge zur Verfügung.
Schutzmaskenpflicht
Es gilt eine generelle Schutzmaskenpflicht (Hygienemaske) für alle an der Gemeindeversammlung anwesenden Personen. Die Schutzmasken sind auf dem gesamten Schulareal Buchholz ab 18.30 Uhr (Türöffnung) zu tragen, d.h. bereits beim Eintreffen auf dem Areal, beim Einlass und während der gesamten Dauer der Versammlung bis und mit dem Verlassen des Schulareals. Ausnahmen von der Schutzmaskenpflicht gelten bei Wortmeldungen, für die Versammlungsleitung sowie für Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Schutzmaske tragen können. Letztere haben einen auf ihren Namen ausgestellten, entsprechenden Nachweis (z.B. unterzeichnetes Arztzeugnis) vorzulegen und müssen in einem separat bezeichneten Sektor in der Turnhalle Platz nehmen. Insbesondere aufgrund der generellen Maskenpflicht darf gemäss aktuell geltenden rechtlichen Vorgaben auf die Aufnahme der Kontaktdaten für ein allfälliges späteres Contact Tracing verzichtet werden.
Laufende Beobachtung der Lage
Das Schutzkonzept zur Gemeindeversammlung vom 27. November 2020 ist unter www.glarus.ch --> Politik --> Gemeindeversammlung einsehbar. Der Gemeinderat beobachtet die Lage laufend. Er behält sich vor, die Gemeindeversammlung kurzfristig abzusagen oder das Schutzkonzept anzupassen.