Gemeinderat Glarus fasst «Kästlibeschluss» zu Investitionen in die Schulinformatik

Der Gemeinderat Glarus hat mittels Dringlichkeitsbeschluss («Kästlibeschluss») einen Verpflichtungskredit für die Schulinformatik über 290 000 Franken (einmalige Kosten) und 92 000 Franken (jährlich wiederkehrende Kosten) genehmigt. Der Beschluss tritt in Kraft, wenn nicht mindestens 100 Stimmberechtigte bis am 18. Juni 2020 verlangen, dass er der nächsten Gemeindeversammlung als Antrag zur Abstimmung vorgelegt wird.



Medienmitteilung Gemeinderat Glarus (Bild: e.huber)
Medienmitteilung Gemeinderat Glarus (Bild: e.huber)

Der vom Gemeinderat genehmigte Verpflichtungskredit ist zum einen für die Erneuerung der Netzwerk-Infrastruktur der Schulanlagen vorgesehen, zum anderen für den Ersatz der heute verwendeten Software «Educanet 2», welche am 31. Dezember 2020 ausgeschaltet wird und deshalb von der Gemeinde mit der Software-Plattform «Office 365 Education» ersetzt wird.

Neues Informatik-Konzept

Der Kanton Glarus hat in Zusammenarbeit mit den Glarner Gemeinden und deren technischen Betriebe ein neues Informatik-Konzept erstellt. Dieses Konzept zielt darauf ab, veraltete Anlagenteile in der Informatik-Infrastruktur zu ersetzen bzw. eine standardisierte Netzwerkinfrastruktur zu errichten. Diese Netzwerk-Infrastruktur umfasst Server, Router, Netzwerkverkabelung u.a. und ist heute entweder veraltet oder seit jeher teilweise provisorisch eingerichtet. Die heute in den Schulen der Gemeinde Glarus verwendete Software «Educanet 2» wird vom Anbieter am 31. Dezember 2020
ausgeschaltet und steht dann nicht mehr zur Verfügung, deshalb soll als Ersatz einheitlich die Software-Plattform «Office 365 Education» eingeführt werden.

Dringlichkeit der Vorlage

Damit ein sinnvoller Betrieb der Software-Plattform «Office 365 Education» möglich ist, muss die Netzwerkinfrastruktur erneuert werden, bevor «Educanet 2» am 31. Dezember 2020 ausgeschaltet wird. Zur baulichen Umsetzung der Erneuerung der Netzwerkinfrastruktur sind auch noch Submissionen durchzuführen. Könnte man mit diesen Arbeiten erst nach der Gemeindeversammlung 1/2020 vom 2. Oktober 2020 starten, wäre es nicht mehr möglich, im Jahr 2020 Arbeiten an der Netzwerkinfrastruktur vorzunehmen und es bestände ein erhebliches Risiko, dass diese neue Plattform nicht rechtzeitig per 1. Januar 2021 eingerichtet werden kann.

Rechtlicher Hintergrund

Der dringliche Beschluss des Gemeinderates anstelle der Stimmberechtigten stützt sich auf Art. 43 des Gemeindegesetzes und Art. 28 der Gemeindeordnung. Er tritt in Kraft, wenn nicht mindestens 100 Stimmberechtigte bis Donnerstag, 18. Juni 2020, verlangen, dass er der nächsten Gemeindeversammlung als Antrag zur Abstimmung vorgelegt wird. Die gesammelten Unterschriften sind bei der Gemeinde Glarus, Gemeindekanzlei, Gemeindehausplatz 5, 8750 Glarus, einzureichen. Detaillierte Informationen zu diesem Beschluss sind auf der Internetseite der Gemeinde Glarus, www.glarus.ch, verfügbar.