Gemeinderat Glarus Nord stellt Aufwände der Gestaltungskommission in Rechnung

Die Aufwände der Gestaltungskommission (Geko), welche im Zusammenhang mit der Beurteilung von Überbauungsplänen und Baugesuchen entstehen, werden durch die Gemeinde Glarus Nord rückwirkend per 1. Januar 2020 den Gesuchstellenden in Rechnung gestellt. Dies hat der Gemeinderat entschieden.



Medienmitteilung Gemeinderat Glarus Nord (Bild: e.huber)
Medienmitteilung Gemeinderat Glarus Nord (Bild: e.huber)

Bei der Geko handelt es sich um eine fachliche Kommission, welche gemäss den Bestimmungen des kantonalen Raumentwicklungs- und Baugesetzes und der dazugehörigen Verordnung Bestandteil des Baubewilligungsprozesses bildet. Entsprechend sind diese Kosten analog der anderen Kausalabgaben prinzipiell durch den Gesuchstellenden zu tragen. Dies stellt der Gemeinderat mit der Anpassung der Gebührenordnung Bau- und Planungswesen sicher. Da es sich bei der Geko um keine gemeinderätliche Kommission gemäss Organisationsreglement der Gemeinde handelt, macht die Regelung, dass der Gemeinderat die Kosten und die Weiterverrechnung festlegt, auch Sinn. Eine Anpassung der Besoldungsverordnung wie noch im November 2019 beantragt ist daher nicht notwendig. 

Der Entscheid des Gemeinderates erfolgt nach einer fundierten Überprüfung, welche im Zusammenhang mit der Rückweisung der Besoldungsverordnung durch die Gemeindeversammlung vom 22. November 2019 durchgeführt wurde. Damals hatten die Stimmberechtigten den Gemeinderat beauftragt, die Rollen der verschiedenen Kommissionen der Gemeinde zu prüfen. Im Folgenden beschäftigte sich eine Arbeitsgruppe um Gemeindepräsident Thomas Kistler mit dieser Thematik. Ebenso fand eine externe juristische Überprüfung statt. Der Entscheid des Gemeinderates erfüllt damit letztlich auch den Auftrag der Gemeindeversammlung vom 22. November 2019.