Gemeinderat Glarus Nord trifft Entscheid zu geplanten Mobilfunkantennen

Der Gemeinderat genehmigt das erste von drei vorliegenden Baugesuchen für die Errichtung einer Mobilfunkantenne. Die beiden anderen Baugesuche werden bis auf Weiteres sistiert. Mit diesem Vorgehen will der Gemeinderat die Rechtssicherheit erhöhen und unnötige Prozesskosten vermeiden.

 



Medienmitteilung Gemeinderat Glarus Nord (Bild: e.huber)
Medienmitteilung Gemeinderat Glarus Nord (Bild: e.huber)

Obschon alle drei Mobilfunkantennen die gesetzlichen Vorgaben vollumfänglich erfüllen und eine Baubewilligung in Aussicht gestellt werden könnte, genehmigt der Gemeinderat zum jetzigen Zeitpunkt lediglich das Baugesuch für die Errichtung einer Mobilfunkantenne auf dem Hochhaus in der Mürtschenstrasse, Oberurnen. Die beiden geplanten Mobilfunkantennen in Näfels werden bis auf Weiteres sistiert. Gegen sämtliche Baugesuche war nach Publikation im Amtsblatt eine erhebliche Anzahl an Einsprachen eingegangen. Dies, weil die Bevölkerung betreffend den Themen Mobilfunknetz und 5G auch infolge der regelmässigen Medienberichterstattung entsprechend sensibilisiert ist. Der Gemeinderat rechnet in Anbetracht des Widerstandes daher damit, dass die Einsprachen nach Genehmigung der jeweiligen Baugesuche im weiteren Verlauf teilweise in juristische Verfahren münden dürften.

Höhere Rechtssicherheit und tiefere Prozesskosten

Es ist nach Ansicht des Gemeinderates daher nicht zielführend, drei gleichartige Verfahren auszulösen. So soll zunächst das Baugesuch für die Errichtung einer Mobilfunkantenne in Oberurnen als Präzedenzfall für die beiden nachfolgenden, sistierten Baugesuche dienen. Das Gesuch für Oberurnen wurde als erstes eingereicht. Mit der Behandlung der anderen beiden Baugesuche wird zugewartet, bis die erste Baubewilligung in Rechtskraft tritt oder im Beschwerdefall der Entscheid des kantonalen Departements Bau und Umwelt als Aufsichtsbehörde vorliegt.

Erst im Anschluss werden die beiden Baugesuche in der Schwärzistrasse und im Feld, beide in der Ortschaft Näfels gelegen, behandelt. Einerseits können durch dieses Vorgehen die Erkenntnisse des Präzedenzfalls Oberurnen in die Behandlung der beiden anderen Baugesuche in Näfels einfliessen. Andererseits werden dadurch unnötige zusätzliche Prozesskosten vermieden. Die Aufgabe des Gemeinderates ist es letztlich, die Baugesuche auf ihre Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben zu prüfen und nicht, über den Einsatz neuer Kommunikationstechnologien, namentlich 5G, zu entscheiden.