Gemeinderat Glarus Süd unterstützt die Kandidatur Schwing- und Älplerfest 2025

Der Gemeinderat äussert sich in seiner Vernehmlassung zur Verordnung über die Ausserbetriebnahme von Immobilien des VBS. Mit der Auflösung der Vereinbarung zum Militärschiessplatz Alp Bösbächi ist der Rat einverstanden. Er genehmigt das Reglement zur Benutzung des Durchgangplatzes für Fahrende. Die Kandidatur für das Eidgenössische Schwing- und Älplerfest 2025 wird mit 25 000 Franken unterstützt und ein Nachtragskredit für die Raumerweiterung im Mehrzweckgebäude Schwändi genehmigt.



(Archivbild: e.huber)
(Archivbild: e.huber)

Vernehmlassung zum Sachplan Militär 2017 des VBS

Nach mehrjährigen Vorbereitungsarbeiten hat das VBS aufgrund des Stationierungskonzeptes 2014 einen Sachplan Militär erarbeitet und bei den Kantonen und Gemeinden in Vernehmlassung geschickt. Der Sachplan Militär 2017 ist in erster Linie für die raumplanerische Sicherung der militärischen Standorte besorgt. Er gibt einen Überblick über den Infrastrukturbedarf und die Raumansprüche der Armee für die nächsten zehn bis fünfzehn Jahre. Der Gemeinderat zeigt sich mit dem Sachplan einverstanden, soweit er den Kanton Glarus sowie dessen nähere Umgebung betrifft. Er nimmt erfreut zur Kenntnis, dass der Schiessplatz Wichlen im Sachplan unbefristet enthalten ist.

Auflösung Vereinbarung Militärschiessplatz Alp Bösbächi


Im Jahre 1976 haben die vormaligen Gemeinden Luchsingen und Hätzingen mit dem damaligen Eidgenössischen Militärdepartement eine Vereinbarung betreffend Nutzung der Alp Bösbächi als Militärschiessplatz abgeschlossen. Diese Vereinbarung wurde 1978 durch einen Nachtrag ergänzt bzw. erneuert. Da nun dieser Schiessplatz seit 1992 vom Militär nicht mehr benutzt wird, kam seitens VBS der Wunsch auf, diesen Militärschiessplatz aufzuheben und die Vereinbarung aufzulösen. Diesem Begehren hat die Gemeinde Glarus Süd entsprochen. Allfällige Schadstoffsanierungen würden vom Bund vollumfänglich übernommen. Stand heute zeichnen sich jedoch keine Sanierungsmassnahmen ab.

Benutzungsreglement Durchgangsplatz für Fahrende

Grundsätzlich stehen den Fahrenden in Glarus Süd keine Halteplätze zur Verfügung. Dennoch treffen sporadisch im Frühjahr oder Herbst Fahrende für eine befristete Zeit auf dem Durchgangsplatz beim Parkplatz Schwimmbad Schwanden ein. Der Gemeinderat erlaubt dies unter gewissen Bedingungen, die er in einem Reglement festhält. Die Gemeinde zeichnet für die Zurverfügungstellung der notwendigen Infrastruktur wie Abfallcontainer oder Mulden, Aussentoiletten, Wasser- und Stromzufuhr verantwortlich, wobei diese Dienstleistungen mit dem Kostenvorschuss der Fahrenden verrechnet werden. Der Platz kann nur ausserhalb der Badesaison des Schwimmbades Schwanden benutzt werden. Für den Ablauf sowie die Kontrollen ist das Departement Gesellschaft und Sicherheit zuständig. Das entsprechende Reglement ist auf der Webseite abrufbar.

Kandidatur Schwing- und Älplerfest 2025 wird unterstützt


Der Verein Kandidatur ESAF 2025 Glarus+ (Eidgenössisches Schwing- und Älplerfest) hat dem Gemeinderat das Projekt vorgestellt. Der Verein rechnet für die Kandidaturphase mit Kosten von 400 000 Franken, welche durch Beiträge von Kanton, den drei Glarner Gemeinden aber auch ausserkantonalen, angrenzenden Gemeinden sowie Wirtschaftspartnern getragen werden sollen. Dem Gemeinderat ist die Bedeutung und die Nachhaltigkeit eines derartigen Grossanlasses bewusst und er anerkennt das grosse Engagement des Kandidaturvereins. Für die Vorbereitungsphase der Kandidatur genehmigt der Gemeinderat einen Beitrag von 25 000 Franken.

Nachtragskredit für Raumerweiterung Mehrzweckgebäude Schwändi


Die Räumlichkeiten der ehemaligen Gemeindekanzlei Schwändi sind an die Marty Ingenieure AG vermietet. Nun benötigt die Firma zusätzlichen Raum für Büroarbeitsplätze und das Archiv und hat die Gemeinde um entsprechende Möglichkeiten angefragt. Das zuständige Departement hat die Anfrage behandelt und stellt fest, dass mit verhältnismässig geringem Aufwand mehr Büroarbeitsplätze geschaffen werden können. Die Archivschränke der ehemaligen Gemeinde Schwändi können als Archiv für die Marty AG zur Verfügung gestellt werden. Für diese Anpassungsarbeiten genehmigt der Rat einen Nachtragskredit von 19 000 Franken inkl. MwSt.

Erteilen von Gastwirtschaftsbewilligungen


Der Gemeinderat erteilt Frau Silvia Hefti, Elm, die Gastwirtschaftsbewilligung zur Führung des Berggasthauses Bischofalp, Elm, und Frau Monika Murer, Betschwanden, die entsprechende Bewilligung zur Führung eines Bed & Breakfast an der Bahnhofstrasse 1 in Betschwanden. Zudem bewilligt der Rat den Einbau eines Fumoirs im Restaurant Hütten in Linthal.