Gemeinderat Glarus will genossenschaftlichen Wohnungsbau weiter stärken

Der Bestand an Wohnungen des genossenschaftlichen Wohnungsbaus beträgt in der Gemeinde Glarus gut die Hälfte des schweizerischen Mittels. Der Gemeinderat Glarus setzt bei der Entwicklung öffentlicher Baulandreserven deshalb eine Priorität auf den genossenschaftlichen Wohnungsbau, um einen Beitrag zu bezahlbarem Wohnraum zu leisten.



Parzelle Nr. 1765 im Grundbuch Glarus (zvg)
Parzelle Nr. 1765 im Grundbuch Glarus (zvg)

Bereits heute sind verschiedene genossenschaftliche Bauträger in der Gemeinde Glarus tätig. So hat beispielsweise die Frühlings-Gemeindeversammlung 2019 der Baurechts-Abgabe des Areals Lunde im Ortsteil Netstal an die Genossenschaft Alterswohnungen Linth zugestimmt. 

Im zweiten Halbjahr 2019 hat der Gemeinderat die Entwicklung der Parzelle Nr. 1765 (Grundbuch Glarus) zwischen Feld- und Schützenhausstrasse im Ortsteil Glarus an die Hand genommen. Die Parzelle Nr. 1765 ist rund 2800 m2 gross und liegt in der Wohnzone W3. Der Gemeinderat hat die öffentlichen Interessen bei einer Bauentwicklung der Parzelle diskutiert und beabsichtigt die Abgabe der Parzelle Nr. 1765 im Baurecht an die Baugenossenschaft Glarus (BGG). Gründe dafür sind die langjährige, erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Genossenschaft und Gemeinde, die Verankerung der Baugenossenschaft Glarus in Gemeinde und Kanton sowie das bisherige Engagement der BGG im Quartier Feld im Ortsteil Glarus. 

Ziel ist eine Vorlage zuhanden der Herbst-Gemeindeversammlung 2020. Zur Qualitätssicherung der zukünftigen Bebauung wird als Grundlage für den Entscheid der Gemeindeversammlung in den nächsten Monaten ein qualifizierter Studienauftrag nach SIA im Einladungsverfahren durchgeführt. Der Prozess steht unter der Leitung der Baugenossenschaft Glarus, die Gemeinde Glarus und externe Fachpersonen wirken im Beurteilungsgremium gleichberechtigt mit. 

Zonierung einer Teilfläche der Parzelle Nr. 1330 im Buchholz in Glarus 

Die Herbst-Gemeindeversammlung 2014 hat aufgrund der damaligen Bauabsicht eines Unternehmens eine Teilfläche der Parzelle Nr. 1330, die sich im Buchholz in Glarus befindet (Gebiet zwischen Sportanlage Buchholz und Landstrasse), von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in die Gewerbezone umgezont. Im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung hat die Gemeindeversammlung am 23. September 2016 beschlossen, diese Teilfläche befristet bis am 31. Dezember 2018 als Arbeitszone 2 zu zonieren. Die Parzelle befindet sich im Eigentum der Gemeinde Glarus. Da das betreffende Unternehmen innert der genannten Frist auf sein Bauvorhaben verzichtet hat, hat der Gemeinderat festgestellt, dass die Teilfläche im Zonenplan Siedlung der Gemeinde Glarus nunmehr als Zone für öffentliche Bauten und Anlagen auszuweisen ist.