Gemeinderat überprüft Unterstützung der Glarner Wirtschaft in der Corona-Situation

Der Gemeinderat hat im Januar 2021 die laufenden Massnahmen der Gemeinde zur Unterstützung von Glarner KMU in der Corona-Situation überprüft. Die kommunalen Unterstützungsmassnahmen betragen bisher knapp 1,5 Mio. Franken.

Dem Gemeinderat ist bewusst, dass damit keine Unternehmen gerettet werden, er beurteilt die gezielten Massnahmen in Ergänzung zu Bund und Kanton aber als sinnvoll.

 



Beschluss Gemeinderat Glarus (Archivbild: e.huber)
Beschluss Gemeinderat Glarus (Archivbild: e.huber)

Die Unterstützungsmassnahmen der Gemeinde Glarus von knapp CHF 1.5 Mio. seit März 2020 lassen sich unterteilen in erstens Stützung der Liquidität bei Unternehmen,
zweitens Erlass von Baurechts-, Miet- und Pachtzinsen bei gemeindeeigenen Liegenschaften, drittens Senkung von Abgaben oder Verzicht auf Gebührenerhebung sowie
viertens Aktionen für Gastronomie und Detailhandel. Zudem hat der Gemeinderat weitere knapp CHF 200'000 zur Deckung der durch den Coronavirus verursachten Mehrkosten
bei den Alters- und Pflegeheimen Glarus bewilligt. Als zusätzliche Massnahmen kommen neu die finanzielle Unterstützung von Kinderkrippen sowie die Entlastung von
Marktfahrern und erneut die Unterstützung der Kommunikationsmassnahmen von (Liefer-) Angeboten der Gastronomie, des Detailhandels und des Gewerbes hinzu.

Grundsätze der Unterstützung durch die Gemeinde Glarus

Unterstützt werden Unternehmen mit Geschäftssitz in der Gemeinde Glarus insbesondere in den besonders betroffenen Branchen wie dem Detailhandel, der Gastronomie,
dem Tourismus und der Kultur. Dabei wird in erster Linie auf Baurechtserträge, Mietund Pachteinnahmen sowie auf Gebühren verzichtet. Der Entscheid zur schrittweisen
Umsetzung der neuen Konzessionsabgabe der Technischen Betriebe Glarus als Öko-Rappen mit 0.5 Rp./kWh im Jahr 2020 und 1 Rp./kWh ab dem Jahr 2021 stellt dabei
mit rund einer halben Million Schweizer Franken die betragsmässig höchste Einzelmassnahme dar. Mit Aktionen wie "Glaris liferet" oder "Mir sind wieder für üch da!" in
Zusammenarbeit mit Glarus Service hat die Gemeinde Glarus zwischen März und August 2020 die lokale Wirtschaft mit Koordinations- und Kommunikationsarbeit unterstützt.

Zusätzliche gezielte Massnahmen

Die Unterstützungsmassnahmen werden nun ergänzt mit dem Verzicht auf Platz- und Standgebühren für Marktfahrer am Landsgemeinde- und Chilbimarkt 2021(ca.
CHF 22'000). Für die Werbeflächen in der GLKB Arena wird den bestehenden Vertragspartnern für die Saison 2020/2021 keine Rechnung gestellt (ca. CHF 54'000), und
in Zusammenarbeit mit der Wochenzeitung Fridolin unterstützt die Gemeinde Glarus die Inserierung kommunaler Unternehmen für aktuelle (Liefer-) Angebote.
Der Kanton Glarus hat einen Unterstützungsfonds für Anbgebote in der familienergänzenden
Kinderbetreuung in der Höhe von CHF 150'000 geäufnet, mit welchem die Ertragsausfälle der Anbieter während der achtwöchigen Lockdown-Phase in der ersten
Jahreshälfte 2020 abgefedert wurden. Gemeinde und Kanton haben diesbezüglich eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen und tragen diese Kosten jeweils zur Hälfte.
Zur Mitfinanzierung dieses Unterstützungsfonds hat der Gemeinderat eine Kreditüberschreitung von knapp CHF 27'000 bewilligt.

Hinweis auf bereits versendete Medienmitteilungen zu diesem Thema

 23. März 2020: Sofortmassnahmen für Glarner KMU's, siehe: www.glarus. ch/mediennewsletter/mitteilungen/details.html/3523/news/13230

 7. Mai 2020: Erlass von Baurechts-, Pacht- und Mietzinsen, sowie Nachtragskredit für Unterstützungsprogramm "Mir sind wiedr für üch da!". siehe: www.glarus.
ch/mediennewsletter/mitteilungen/details.html/3523/news/14319

 11. Juni 2020: Senkung der Konzessionsabgabe der Technischen Betriebe Glarus für das Jahr 2020 auf 0.5 Rp./kWh.
siehe: www.glarus.ch/mediennewsletter/mitteilungen/details.html/3523/news/15406

 26. Oktober 2020: Geringere Erhöhung der Abwassergebühren, siehe: www.glarus.ch/mediennewsletter/mitteilungen/details. html/3523/news/18128

 26. November 2020: Erlass Pachtzinsen bei gemeindeeigenen Gastroliegenschaften