Gemeindeversammlung behandelt sämtliche Abänderungsanträge zur NUP II+

An der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 16. September 2022 werden sämtliche 44 Abänderungsanträge zur Beratung vorgelegt. Die ergänzenden Unterlagen werden in den nächsten Tagen an die Haushalte verteilt.



"Gemeindeversammlung behandelt sämtliche Abänderungsanträge zur NUP II+" (zvg)
"Gemeindeversammlung behandelt sämtliche Abänderungsanträge zur NUP II+" (zvg)

Grundlage für die Traktandierung sämtlicher Geschäfte bildet eine eingegangene Stimmrechtsbeschwerde. Diese Stimmrechtsbeschwerde richtete sich gegen den ursprünglichen Beschluss des Gemeinderates Glarus Nord, den Abänderungsantrag zur Einzonung der Parzelle Nr. 768, GB Mollis, zu einem späteren Zeitpunkt zu behandeln. Die Stimmrechtsbeschwerde wurde durch den Regierungsrat mittlerweile gutgeheissen. Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 60 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte daher entschieden, das Bulletin 2 um den besagten Antrag zu ergänzen. Die Unterlagen werden in den nächsten Tagen den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zugestellt und sind ab sofort auch auf der Homepage der Gemeinde einsehbar (www.glarus-nord.ch/nup2+).

NUP II+ sieht für Teilparzelle Arbeitszone vor

Der Gemeinderat folgt bei der Umsetzung in der NUP II+ dem Antrag der Gemeindeversammlung vom 24. und 27. April 2021: So beantragt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung vom 16. September 2022 die Umsetzung des angenommenen Abänderungsantrages und die damit verbundene Zuweisung des nordwestlichen Teils der Parzelle 768, GB Mollis, zur Arbeitszone IV. Der Gemeinderat weist indes darauf hin, dass im Rahmen der Gemeindeversammlung vom 16. September 2022 lediglich über die Zonenzuweisung abgestimmt, jedoch kein Entscheid zum Projekt Werkhof/Ökihof oder einer Veräusserung der (Teil-)Parzelle 768, GB Mollis, gefällt wird. Abänderungsanträge zum Antrag können im Vorgang zur Gemeindeversammlung bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden. Die Abänderungsanträge zum Antrag Teileinzonung Parzelle 768 müssen jedoch zwingend direkt an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 16. September 2022 mündlich gestellt werden.