Gemeindeversammlung diskutiert

Eine erfreuliche Anzahl Parteimitglieder und Gäste trafen sich am vergangenen Freitagabend zur diesjährigen Hauptversammlung. Nach der Einstimmung beim Apéro führte Präsidentin Hanna Mittner straff durch die statutarischen Geschäfte und blickte auf ein ebenso lebhaftes wie erfolgreiches Jahr zurück.

 



Die scheidende Präsidentin
Die scheidende Präsidentin

Höhepunkte waren unter anderem der erfolgreiche Zusammenschluss zur FDP Glarus Süd und die Wahl von Pankraz Freitag als Nachfolger von Fritz Schiesser in den Ständerat. Aufgrund eines familiären Schicksalsschlages musste Hanna Mittner leider das Präsidium weitergeben. Einmütig gewählt wurde das bisherige Vorstandsmitglied, Landratspräsident Rolf Hürlimann, der die Leistung seiner Vorgängerin angemessen verdankte.

Im Anschluss an die Hauptversammlung führte Hansjörg Marti durch die Traktanden der bevorstehenden Gemeindeversammlung von Glarus Süd.

Änderungsanträge, jedoch grundsätzliche Zustimmung

Lange und intensiv diskutiert wurden die Personal- und Besoldungsverordnungen. Die Vorstellung erfolgte durch This Luchsinger, der als Mitglied der vorbereitenden Arbeitsgruppe, als amtierender Schulrat und aus seiner privatwirtschaftlichen Tätigkeit über ein breites Wissen verfügt. In der Diskussion wurde einerseits kritisiert, dass die Verordnungen im Vergleich zur Privatwirtschaft zu arbeitnehmerfreundlich seien, was entsprechende Kosten zur Folge haben werde. Nachdem für die Einreihung der Mitarbeitenden der Gemeinderat zuständig sein wird, bleiben die konkreten Löhne wie auch die finanziellen Auswirkungen unbekannt. Es bestehen erhebliche Bedenken, ob diese Kosten tragbar sind.

Die FDP Glarus Süd stimmt deshalb den beiden Verordnungen grundsätzlich zu, wird aber einzelne Änderungsanträge stellen. So soll die Entschädigung bei Stellenaufhebungen in Art. 16 gestrichen und nur in den Übergangsbestimmungen - für die Phase der Fusion - ermöglicht werden. Der selbstgewählte vorzeitige Übertritt in den Ruhestand mit Übergangsrente gemäss Art. 18 soll erst ab 63. statt ab 60. Altersjahr möglich sein, umgekehrt aber nicht auf die Mitarbeitenden der Lohnbänder eins bis acht beschränkt werden, wirkt er sich doch gerade bei den höheren Lohnbändern für die Gemeinde vorteilhaft aus. Die arbeitsfreien Tage gemäss Artikel 27 sollen gleich geregelt werden wie in der Privatwirtschaft, was offenbar der Vorlage entspricht.

Rückweisung der Wasser- und Abwasserverordnungen

Bereits zu vorgerückter Zeit orientierte Projektleitungsmitglied Kaspar Luchsinger über die Wasser- und Abwasserverordnungen. Diese basieren in der Hauptsache auf Empfehlungen des Amtes für Umweltschutz, aber auch auf bestehenden Reglementen einzelner Gemeinden. In der Diskussion wurde die Meinung vertreten, die Vorlage sei in wichtigen Punkten widersprüchlich und unklar. Dies könne für die Gemeinde zu unerwarteten Kosten und Streitigkeiten mit den Bezügern führen. Die zu kurze Umstellungsfrist führe zu unnötigen Kosten. In der Summe seien es zu viele Punkte, welche überprüft und geändert werden müssten, um dies an einer Gemeindeversammlung, spät in der Nacht zu tun. Es wurde daran erinnert, dass keine gesetzliche Vorgabe besteht, wonach die Wasser- und Abwasserverordnung bis Mitte Jahr zu beschliessen sind - dies im Gegensatz zur Personal- und Besoldungsverordnung. Glarus Nord stellt die Wasser- und Abwasserverordnung erst auf Ende September fertig. Es ist dann der neugewählte Gemeinderat, der die Vorlage überprüfen und der Gemeindeversammlung unterbreiten kann. Weil zwischen Wasser und Abwasser eine gewisse Verbindung besteht, soll dies auch mit der Abwasserverordnung so gehandhabt werden. Die Abfallverordnung führte demgegenüber zu keinen Differenzen. Sie wird unverändert befürwortet.