Gemeindeversammlung vom 2. Oktober soll stattfinden: Schutzkonzept erlassen

Der Gemeinderat Glarus hat sich intensiv mit der Durchführung der Gemeindeversammlung vom 2. Oktober 2020 (verschobene «Frühlings-Gemeindeversammlung») auseinandergesetzt. Dank optimaler Infrastruktur und detailliertem Schutzkonzept ist bei gleichbleibender Lage nach Auffassung des Gemeinderats eine sichere Durchführung der Gemeindeversammlung möglich.



Mitteilung: Beschluss des Gemeinderates (Bild: e.huber)
Mitteilung: Beschluss des Gemeinderates (Bild: e.huber)

Der Gemeinderat gewichtet hoch, dass die Stimmberechtigten auch in der gegenwärtigen besonderen Lage aufgrund der Coronavirus-Pandemie unter Wahrung des Gesundheitsschutzes die Möglichkeit haben, die ihnen zustehenden direktdemokratischen Rechte wahrzunehmen. Vorteilhaft ist es, dass die Turnhalle Buchholz in Glarus für die rund 200 bis 400 erwarteten Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer optimale räumliche Bedingungen bietet, um ein detailliertes Schutzkonzept umzusetzen.
So wird eine für alle Beteiligten sichere Durchführung der Gemeindeversammlung ermöglicht.

Das Schutzkonzept im Detail

Der Zutritt in die Turnhalle Buchholz erfolgt bereits ab 18.30 Uhr durch zwei Eingänge. Die Stimmberechtigten sind gebeten, frühzeitig zu erscheinen, damit genügend Zeit für den Einlass zur Verfügung steht und die Versammlung pünktlich beginnen kann. Markierungen und Lenkungsmassnahmen vor und in der Turnhalle Buchholz weisen die Teilnehmenden auf die einzuhaltenden Abstände und Hygienemassnahmen hin. Die Grösse der Turnhalle Buchholz erlaubt eine Bestuhlung mit genügend Abstand zwischen den einzelnen Stühlen. Vor und im Versammlungslokal sind ausreichend Hygienestationen (Desinfektionsmittel, Schutzmasken, Abfalleimer) vorhanden. Nach der Versammlung stehen drei Ausgänge zur Verfügung.

Schutzmaskenpflicht und Kontaktdatenerhebung

Es gilt eine generelle Schutzmaskenpflicht (Hygienemaske) für alle an der Gemeindeversammlung anwesenden Personen. Die Schutzmasken sind auf dem gesamten Schulareal Buchholz ab 18.30 Uhr (Türöffnung), d.h. bereits ab dem Anstehen zum Einlass, und während der gesamten Dauer der Versammlung sowie beim Verlassen des Schulareals zu tragen. An den Sitzplätzen sitzend dürfen die Schutzmasken ausgezogen werden, ebenso für Wortmeldungen sowie für die Versammlungsleitung.
Stimmberechtigten, die einer Risikogruppe angehören, wird empfohlen, eine FFP2-Schutzmaske zu tragen. Als Grundlage für das Contact-Tracing geben alle Stimmberechtigten ihren Stimmrechtsausweis beim Verlassen der Turnhalle dem Kontrollpersonal ab. Auch Medienschaffende und Gäste müssen ihre Kontaktdaten angeben. Hygienemasken bzw. FFP2-Schutzmasken werden den Versammlungsteilnehmenden bei Bedarf ausgehändigt.

Weitere Schutzmassnahmen

Allgemein gelten die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG; www.bagcoronavirus. ch). Personen, die sich krank oder unwohl fühlen und/oder für eine Infektion mit dem Coronavirus typische Krankheitssymptome aufweisen, sind gehalten, an der Gemeindeversammlung nicht teilzunehmen. Es wird allen an der Versammlung anwesenden Personen empfohlen, auf ihrem Smartphone die elektronische Tracing App «Swiss PT-App» des BAG zu installieren.

Laufende Beobachtung der Lage

Das Schutzkonzept zur Gemeindeversammlung vom 2. Oktober 2020 ist unter www.glarus.ch einsehbar. Der Gemeinderat beobachtet die Informationen zur Lage laufend. Er behält sich vor, die Gemeindeversammlung kurzfristig abzusagen oder das Schutzkonzept anzupassen.