Gemeinsam für eine schnelle Wiedereingliederung

Die Ärztegesellschaft des Kantons Glarus, die Glarner Handelskammer, der Gewerbeverband des Kantons Glarus, die Suva und die IV-Stelle Glarus haben ein gemeinsames Ziel: Verunfallte und kranke Menschen sollen so rasch wie möglich an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können. Auf Initiative der Suva äussern die Akteure ihren Willen in einer Absichtserklärung, die rasche und gesicherte Wiedereingliederung von Erkrankten oder Verunfallten in den Arbeitsprozess zu fördern.



Von links nach rechts: Kaspar Meier, Leiter Versicherungsleistungen Suva, Marcel Kempf, Agenturleiter Suva Chur und Linth, Roman Hauser, Präsident Ärztegesellschaft des Kantons Glarus, Bernhard Buser, Leiter IV-Stelle Glarus, Josef Kubli, Präsident Gewerbeverband des Kantons Glarus, Peter Beglinger, Vorstandsmitglied Glarner Handelskammer, Peter Rufibach, Präsident Glarner Handelskammer.
Von links nach rechts: Kaspar Meier, Leiter Versicherungsleistungen Suva, Marcel Kempf, Agenturleiter Suva Chur und Linth, Roman Hauser, Präsident Ärztegesellschaft des Kantons Glarus, Bernhard Buser, Leiter IV-Stelle Glarus, Josef Kubli, Präsident Gewerbeverband des Kantons Glarus, Peter Beglinger, Vorstandsmitglied Glarner Handelskammer, Peter Rufibach, Präsident Glarner Handelskammer.

Es geht um kleine Schritte im Alltag, die in der Summe eine grosse Wirkung haben. In Glarus spannen Verbände, Sozialversicherer und Ärzte zusammen, damit verunfallte oder kranke Arbeitnehmer möglichst schnell wieder arbeitsfähig werden. Denn: Studien belegen, dass die Eingliederungschancen nach sechsmonatiger Arbeitsunfähigkeit um die Hälfte sinken. Deshalb ist es entscheidend, dass sich Familien, Freunde, Ärzte, Versicherungen, Arbeitskollegen und Vorgesetzte so früh wie es nur geht dafür einsetzen, dass verunfallte und kranke Personen nach Möglichkeit rasch wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren können. 
Durch eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen dem Gewerbeverband des Kantons Glarus, der Glarner Handelskammer, der Ärztegesellschaft des Kantons Glarus sowie der Suva Chur und Linth und der IV-Stelle Glarus sollen die Dauer der Arbeitsausfälle und Gesundheitskosten reduziert werden. Die Projektbeteiligten unterschrieben ein entsprechendes Konsenspapier zur Zusammenarbeit.

Entscheidend ist die Kommunikation untereinander

Eine Arbeitsunfähigkeit stellt die Arbeitgeber, die behandelnden Ärzte sowie die zuständige Sozialversicherung vor Herausforderungen. Während der Arbeitgeber möglichst transparente Informationen über die Rückkehr des Verunfallten erwartet, fehlen den behandelnden Ärzten für die Festlegung der Arbeitsfähigkeit oft die notwendigen Kenntnisse über den Arbeitsplatz des Patienten. «Wenn allerdings Arbeitgeber und Ärzte gezielt kommunizieren, kann sich die Abwesenheit eines Arbeitnehmenden verkürzen», ist Roman Hauser, Präsident der Ärztegesellschaft des Kantons Glarus, überzeugt. Denn die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit setze voraus, dass der Arzt die konkrete Arbeitsplatzsituation des Patienten kenne, über Wiedereingliederungsangebote des Arbeitgebers informiert sei und wisse, welche Schonarbeitsplätze das Unternehmen anbiete. Für Bernhard Buser Brunner, Leiter IV-Stelle Glarus ist das Zusammenwirken von Ärzten und Arbeitgebern und ein rechtzeitiger Einbezug der IV zentral: «Die Invalidenversicherung ist eine Eingliederungsversicherung und unterstützt die Arbeitgeber von Anfang an». Marcel Kempf, Agenturleiter Suva und Chur Linth, betont zudem: «Arbeitgeber müssen ihre Ressourcen planen können. Verunfallte brauchen eine motivierende berufliche Perspektive. Auch deshalb braucht es diese Zusammenarbeit».

Grundsätze bilden den Rahmen der Zusammenarbeit

«Um Informationslücken zu schliessen und die Kommunikation unter den Ärzten, den Arbeitgebern und den Sozialversicherungen zu gewährleisten, haben wir gemeinsam Grundsätze für die Zusammenarbeit formuliert», sagt Kempf. In einem nächsten Schritt werden die Details hierzu erarbeitet: Welche Informationen sollen auf einem Arbeitsunfähigkeitszeugnis vorhanden sein? Wie soll die Arbeitsunfähigkeit in der Praxis festgesetzt werden? Wie kann eine vorhandene Restarbeitsfähigkeit genutzt werden? Auf welche zusätzlichen Informationen zum Arbeitsunfähigkeitszeugnis hat der Arbeitgeber Anspruch? Auf welcher Informations- und Kommunikationsplattform wird zusammengearbeitet? «Mit unseren Unterschriften bekunden wir alle unseren Willen, die erarbeiteten Grundsätze bei der täglichen Arbeit einzuhalten. Wir erhoffen uns, dass so potentielle Missverständnisse erst gar nicht entstehen und wir es in partnerschaftlicher Zusammenarbeit schaffen werden, Ausfalltage zu reduzieren», sagt Peter Rufibach, Präsident Glarner Handelskammer.