Gemeinsam für Ostschweizer Bahnanliegen einstehen

Die Ostschweizer Kantonsregierungen äussern sich an ihrer Plenarkonferenz vom 15. März 2012 in einer gemeinsamen Resolution positiv zur Bahninfrastrukturvorlage des Bundesrates und stimmen dem ersten Ausbauschritt STEP von 3,5 Milliarden Franken grundsätzlich zu. Sie fordern jedoch eine Aufstockung auf 6 Milliarden Franken, um die für die Ostschweiz wichtige Anbindung an Zürich mit dem Brüttener Tunnel nachhaltig zu sichern. Bis spätestens 2016 soll vom Bundesrat eine Vorlage für diesen zweiten Ausbauschritt, der sich bis 2025 umsetzen lässt, präsentiert werden. Der erste Ausbauschritt soll bereits bis ins Jahr 2018 gebaut werden.



Der frischgewählte neue Präsident der Ostschweizer Regierungskonferenz (ORK)
Der frischgewählte neue Präsident der Ostschweizer Regierungskonferenz (ORK)

Um sich optimal im nationalen Standortwettbewerb positionieren zu können und bei der Vergabe der immer knapper werdenden Bundesmittel nicht ins Abseits zu gelangen, sind die Ostschweizer Kantonsregierungen gefordert. Es ist vermehrt nötig, mit geeinter Stimme aufzutreten, um den Ostschweizer Anliegen in Bern grösseres Gewicht zu verleihen. Die Ostschweizer Kantonsregierungen sprechen sich an ihrer Plenarkonferenz grundsätzlich für den Finanzierungsvorschlag des Bundesrates vom 18. Januar 2012 aus und stimmen dem ersten Ausbauschritt der STEP-Vorlage (Strategisches Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur) in der Höhe von 3,5 Milliarden mit gezielten Nachbesserungen zu. Insbesondere haben die Ostschweizer die Erwartung, dass die bereits 2009 im Rahmen der ZEB-Vorlage (zukünftige Entwicklung Bahninfrastruktur) beschlossenen Ausbauten und die Vorhaben im STEP bis Ende 2018 realisiert sind. Zusätzlich verlangen die Ostschweizer Kantonsregierungen eine Aufstockung der STEP-Vorlage auf 6 Milliarden Franken. Der Bund muss mit den aufgestockten Mitteln einen zweiten Ausbauschritt festlegen, um die für die Ostschweiz wichtige Anbindung an Zürich mit dem Brüttener Tunnel sicherzustellen.

Bessere Vernetzung Richtung Bodensee und Richtung Zürich

Der Ostschweizer Ausbauschritt bis 2018 umfasst unter anderem den Ausbau und die Angebotsverdopplung der Rheintalline bis 2013. Auf der Verbindung St. Gallen–Konstanz sind bis 2015 rund 60 Millionen Franken Investitionen vorgesehen, um die Fahrzeit zu halbieren. Mit diesen Verbesserungen wird eine deutliche Verlagerung von der Strasse auf die Schiene erwartet. Eine weitere Priorität für den Zeithorizont 2018 bilden die Verbindungen aus der Ostschweiz nach Zürich und nach München. Diese bereits beschlossenen Vorhaben sollen mit STEP auf der Basis des bundesrätlichen Vorschlages durch die Verbesserung Zürich–Chur/Buchs und Wattwil–Rapperswil ergänzt werden. Bis 2018 lassen sich damit auf allen Verbindungen nach Zürich wie auch auf der Route Chur via Rorschach nach Schaffhausen deutliche Angebotsverbesserungen erzielen.

Zweiter Ausbauschritt bis 2025 gefordert
Nach 2018 begrenzen gravierende Kapazitätsengpässe die weitere Entwicklung. Die Ostschweizer Kantonsregierungen fordern den Bundesrat deshalb auf, bis 2016 dem Parlament eine separate Vorlage für den zweiten Ausbauschritt vorzulegen, der sich bis 2025 umsetzen lässt. Mit dem zweiten Ausbauschritt ist zwingend der Bau des Brüttener Tunnels mit den für die Ostschweiz wichtigen Anschlussbauwerken vorzusehen, sodass der Flaschenhals Zürich–Winterthur nachhaltig beseitigt werden kann. Die Ostschweizer Regierungen sehen in der Y-Vision (Ausbau Achse Rheintal–Bodensee) einen positiven Lösungsansatz für einen zusätzlichen Ausbauschritt und fordert die Erstellung einer Infrastrukturstudie und Nachfrageprognose.

Auswirkungen der neuen Hochschulförderung auf die Fachhochschule Ostschweiz

Die Ostschweizer Kantonsregierungen liessen sich über mögliche Auswirkungen des Bundesgesetzes über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) für die Fachhochschule Ostschweiz (FHO) informieren. Die Träger der FHO bearbeiten aktuell Fragestellungen im Zusammenhang mit der künftigen Struktur der FHO und deren Teilschulen.