Gemeinsame Planung von Behindertenheimen und -schulen

Die Ostschweizer Kantone haben sich am Donnerstag in Schaffhausen auf ein Rahmenkonzept über die Zusammenarbeit im Behindertenbereich geeinigt. Künftig wollen sie die Bedarfsplanung für stationäre Einrichtungen gemeinsam betreiben.



Gemeinsam effizienter: Die Ostschweizer Kantone planen gemeinsam Behindertenheime und -schulen (Bildmontage: j.huber)
Gemeinsam effizienter: Die Ostschweizer Kantone planen gemeinsam Behindertenheime und -schulen (Bildmontage: j.huber)

Die Sozialdirektorenkonferenz Ost (SODK Ost) folgt damit den Vorgaben des Bundes. Diese wurden erlassen, um ein Auseinanderdriften der Angebote und Leistungen für Behinderte zu verhindern.

Folge des NFA

Die Kantone werden nämlich mit der Umsetzung des Neuen Finanzausgleichs (NFA) zwischen Bund und Kantonen neu für stationäre Behinderteneinrichtungen wie Heime und Schulen verantwortlich. Behindertenorganisationen befürchteten bereits, dies werde zu erheblichen Angebotsunterschieden und zu Leistungsabbau führen. 2008 soll ein neues, bis jetzt noch nicht verabschiedetes Bundesgesetz in Kraft treten, das ein bedarfsgerechtes Angebot an Behinderteneinrichtungen sicherstellen soll. Dazu müssen die Kantone jeweils ein Rahmenkonzept erarbeiten und vom Bund genehmigen lassen.

Heimangebot regional planen

Die SODK Ost hat nun ein solches Rahmenkonzept verabschiedet. In ihr sind die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, St. Gallen, Schaffhausen und Thurgau vertreten.

Laut Christoph Roost, Leiter des Schaffhauser Sozialamts, sind sich die Regierungen einig darüber, dass künftig der Bedarf einHeim- und Schulplätzen regional ermittelt und auch gedeckt werden soll. Zudem soll auch die Finanzierung dieser Angebote geregelt werden.

Zudem soll die Art der Zusammenarbeit mit den Institutionen der Behindertenhilfe regional gemeinsam erarbeitet werden. Auch die Grundsätze für die Aus- und Weiterbildung des Fachpersonals sollen definiert werden.